Leitsatz: Beim Verkauf eines nicht offiziell veröffentlichten bzw. nicht autorisierten DVD-Bildtonträgers (Bootlegs) auf der Internetplattform ebay.de ist der Streitwert auf 10.000 festzusetzen.

Gericht: Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 30.10.2014
Aktenzeichen: 5 W 118/13

Was war passiert?
Nach dem Angebot des Bootlegs mit Musikaufnahmen einer Gruppe mit insgesamt 14 Titeln auf ebay.de wurde der Streitwert vom zuständigen Landgericht auf 10.000 Euro festgesetzt. Gegen diese Entscheidung wurde sodann eine Streitwertbeschwerde eingelegt.

 

Entscheidung: Das Oberlandesgericht bestätigte die Streitwertfestsetzung des Landgerichts. Als Begründung führt das Gericht aus, dass durch den Vertrieb von Bootlegs die wirtschaftlichen Interessen bekannter Gruppen besonders beeinträchtigt werden. Die Weiterverbreitung solcher Bootlegs zu meist deutlich geringeren Preisen wirkt sich nachteilig auf die Absatzmöglichkeiten von ordnungsgemäß lizensierten Tonträgern aus, da Musikinteressenten dann von Kauf teurerer Originalprodukte Abstand nehmen. Dies ist vor allem bei einem bundesweiten Angebot über ebay.de der Fall. Bei der Bemessung des Streitwertes sind der geringe Wert der DVD und die Tatsache, dass es sich um einen Einzelfall gehandelt hat, nicht maßgeblich. Eine Herabsetzung des Streitwertes kam daher nicht in Betracht.