Ihre interne Meldestelle gemäß § 12 HinSchG

für Unternehmmen ab 250 Personen
200,00 EUR zzgl. MwSt.

für Unternehmmen bis 250 Personen
150,00 EUR zzgl. MwSt.

Alles in einer Hand – die Komplettlösung für Ihre Meldestelle

Wir bieten Ihnen eine komfortable und professionelle Ausgestaltung Ihres Hinweisgebermanagements an. Bei uns können Sie die Komplettlösung inklusive Hinweisgebersystem buchen. Dazu gehören umfassende Meldekanäle, eine Schulung Ihrer Mitarbeiter und die Prüfung der eingehenden Fälle und Beratung durch einen Rechtsanwalt mit der Möglichkeit zur internen Ermittlung.

Mit unserer Rundum-Betreuung müssen Sie sich über die Einrichtung und den Betrieb der Meldestelle keine weiteren Gedanken machen. Durch das Komplett-Outsourcing der Meldestelle können Sie allen Verpflichtungen aus dem HinSchG nachkommen und Bußgelder vermeiden. Mit einem monatlichen Festpreis haben Sie die absolute Kostenkontrolle.

Unser Leistungspaket:

• Schulung Ihrer Mitarbeiter
• Drei Meldekanäle 24/365
• Online-Meldesystem
• Erstbewertung und Plausibilitätsprüfung durch einen Rechtsanwalt
• Kommunikation mit dem Hinweisgeber
• Auf Wunsch: persönliche Zusammenkunft mit Hinweisgeber
• Verfahrensdurchführung nach HinSchG
• Protokollierung der Meldungen
• Anleitung der Folgemaßnahmen
• Interne Ermittlung

Ihre Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle

Wenn Sie mehr als 50 Beschäftigte haben, müssen Sie noch in diesem Jahr eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten. Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten wird die Zeit knapp: sie müssen bereits am 2. Juli 2023 eine Meldestelle vorweisen. Unternehmen mit 50 Beschäftigten haben noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.

Aufgaben der Meldestelle

- Entgegennahme der Informationen

- Dokumentation des Hinweises

- Wahrung der Vertraulichkeit oder Anonymität

- Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen

- Einhaltung der Verfahrensvorschrifte

- Einleitung von Folgemaßnahmen

Was muss die Meldestelle können?

Für die interne Meldestelle gibt es verschiedene gesetzliche Voraussetzungen. In der Meldestelle müssen rechtliche Fragen zu Arbeitsschutz, Datenschutz, Strafrecht, Steuerrecht, Umweltschutz und vielem mehr fachkundig beantwortet werden. Sie können Ihre Meldestelle mit eigenem Personal oder aber mit einem Dritten besetzen.
Denn die verantwortliche Person in der Meldestelle muss die gemeldeten Hinweise unabhängig vom Unternehmen juristisch prüfen und über die weiteren Maßnahmen entscheiden können. Dabei darf es nicht zu Interessenskonflikten kommen.
Ihre Beschäftigten müssen sich vertraulich, nach Wunsch auch anonym, an die Meldestelle wenden können. Der Kontakt zur internen Meldestelle soll für Ihre Beschäftigten und Kunden schriftlich oder mündlich möglich sein, so dass Telefon und Email genügen.

Mein Angebot

Als Rechtsanwalt sind mir nicht nur rechtliche Fragestellungen vertraut. Entscheidend ist, dass ich zur Verschwiegenheit verpflichtet bin und so Ihren Beschäftigten absolute Vertraulichkeit garantiere. Bei mir haben Sie alles aus einer Hand:

- Einhaltung der Vorschriften aus dem Hinweisgeberschutzgesetz

- Durchführung des Verfahrens nach § 17 Abs. 1 HinSchG

- Begleitung des Prozesses im Unternehmen

- Informationsmaterial für Ihre Beschäftigen

Die Einrichtung der Meldestelle sehe ich als Chance für Ihr unternehmensinternes Qualitätsmanagement. Gerne biete ich Ihren Beschäftigten eine Schulung zum Umgang mit Hinweisen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes an.

Meine Leistungen kann ich zu folgenden monatlichen Pauschalpreisen anbieten:

- für Unternehmmen ab 250 Personen:

200,00 EUR zzgl. MwSt.

- für Unternehmmen bis 250 Personen:

150,00 EUR zzgl. MwSt.

Aus dem Magazin

Ihre Vorteile:

Absolute Kostenkontrolle

Kalkulieren Sie Ihre Kosten zuverlässig und transparent durch einen monatlichen Festpreis.

Rechtliche Expertise

Als Rechtsanwalt prüfe ich jeden Hinweis fachlich und berate Sie zu Folgemaßnahmen.

Fallbearbeitung aus einer Hand

Von der Meldung bis zu den Folgemaßnahmen begleite ich für Sie den Prozess.

Meldekanal für Ihre Beschäftigten

Vertraulicher und einfacher Kontakt mit geringer Hemmschwelle. So stellen Sie sicher, dass Hinweise intern bearbeitet werden und nicht an die Öffentlichkeit gelangen. (Integration der Meldestelle im Intranet oder auf eigener Website über HTML-Code möglich)

Datensicherheit

Unsere Server stehen in Deutschland und sind ISO27001 zertifiziert (DSGVO-Konform). Meldungen sind mit dem SSL-Verschlüsselungsverfahren gesichert. Meldungen werden verschlüsselt übertragen und können nicht abgehört werden.

Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften und Fristen

Ihre Meldestelle richte ich entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben aus dem HinSchG ein. So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und vermeiden hohe Bußgelder.

Informationen für Ihre Beschäftigen

Meldungen sind über ein Online-Formular, über eine Hotline und per Post möglich. Ihre Beschäftigten erhalten umfangreiches Informationsmaterial zum Umgang mit der Meldestelle.

Schulung für Ihr Compliance-Team

Die im Hinweisgeberschutzgesetz vorgeschriebenen Schulungen für Ihr Compliance-Team übernehme ich gerne für Sie.

Deutsch und Englisch

Die Hinweise Ihrer Beschäftigten können in Deutsch oder Englisch eingehen und beantwortet werden, damit auch internationale Beschäftigte und Kunden in den Prozess integriert sind.

Meldeverfahren in der Praxis

Unser Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem lässt sich nahtlos in Ihre Organsiationsstrukturen einfügen. Der Vorteil unserer digitalen Lösung:

- Meldesystem lässt sich anhand Ihrer indiviuellen Wünsche anpassen

- Meldungen können über alle Kanäle abgegeben werden (Post, Online-Formular, persönlich, Webmeeting, telefonisch)

- Integration im eigenen Intranet mit eigenem Logo möglich

 

Meldesystem

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Als interne Meldestelle stehe ich Ihnen in Dresden, aber auch in Bautzen, Chemnitz, Leipzig, Görlitz, Freiberg, Meißen, Pirna, Riesa, Hoyerswerda, Radeberg, Radebeul, Grimma, Zwickau, Plauen und Freital gern zur Verfügung.

Rufen Sie mich bei Fragen zu meinen Leistungen einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich, Sie und Ihr Unternehmen schon bald kennenzulernen.

Telefon: 0351 418866840
E-Mail: datenschutz@rechtsanwalt-harzewski.de
Web: https://datenschutzbeauftragter-vor-ort.de

 

Demo anfordern

Bei Interesse sende ich Ihnen gern vorab eine Demo meines Hiweisgebersystems. Für Ihre Anfrage können Sie auch das folgende Kontaktformular  verwenden.

    Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Datenschutz.