Leitsatz: Der Streitwert einer Unterlassungsklage wegen eines Angebotes einer Bootleg-LP bei eBay kann bis zu 5.000 Euro betragen. Er ist geringer zu bewerten als in Filesharing-Fällen, da die angebotenen Bootleg-LPs nicht beliebig häufig kopierbar und weiter verbreitbar sind.

Gericht: Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 11.06.2014
Aktenzeichen: 13 W 40/14

Was war passiert?
Ein privater eBay-Nutzer hatte ein Bootleg-Album auf der Internetplattform eBay angeboten. Bei einem Bootleg handelt es sich um eine nicht autorisierte Tonaufzeichnung oder um einen Mittschnitt eines Konzertes. Konkret handelte es sich um einen Mittschnitt der Musikgruppe Genesis (Live Aufnahmen aus den Jahren 1972 sowie 1974). Ein solches Angebot begründet in der Regel eine Urheberrechtsverletzung, welche einen Unterlassungsanspruch und Ansprüche auf Schadensersatz und auf Übernahme der Abmahnkosten zur Folge haben kann. Die Rechteinhaberin ging gegen den Nutzer vor und setzte in ihrer Antragsschrift einen Streitwert von 15.000 Euro an. Anhand des festgesetzten Streitwertes bemessen sich die Gebühren für das Gericht, die eigenen und die gegnerischen Anwälte. Wenn ein Prozess beispielweise verloren geht, können die Verfahrenskosten begrenzt werden, indem, wie in diesem Fall, gegen die Festsetzung des Streitwertes eine Beschwerde eingereicht wird.

 

Entscheidung: Das Gericht entschied, dass lediglich ein Streitwert in Höhe von maximal 5.000 Euro in Betracht kommt. Wenn es um die Festlegung des Streitwertes geht, kommt es maßgeblich auf das Interesse des klagenden Rechteinhabers an der Vermeidung zukünftiger Rechtsverletzungen an. Zu berücksichtigen sind daher der wirtschaftliche Wert des verletzten Rechts und der Umfang bzw. die Intensität der Verletzungshandlung.

Zu berücksichtigen ist hier für den wirtschaftlichen Wert, dass es sich bei der Band um eine weltweit bekannte Musikgruppe handelt, die seit Jahrzehnten durchgängig außerordentlich erfolgreich ist und eine Vielzahl an Tonträgern verkauft hat. Außerdem handelte es sich bei den angebotenen Musiktiteln um Live-Aufnahmen eines „BBC radio-recordings” aus dem Jahre 1972 sowie eines Konzerts in Montreal/Kanada vom 21. April 1974, so dass das Verkaufsangebot bei Ebay insbesondere für Sammler eine besondere Bedeutung hat, da diese nicht auf eine vergleichbare offizielle Veröffentlichung der Band aus dem damaligen Zeitraum zurückgreifen können.

Andererseits ist im Rahmen der Intensität der Verletzung zu beachten, dass es sich um einen einmaligen Privatverkauf gehandelt hat, weswegen nicht von einer weit verbreiteten Verletzung mit erheblichen Schäden ausgegangen werden kann. Dies ist vor allem in Filsharing-Fällen gegeben, wo es bei der Nutzung von Internet-Tauschbörsen regelmäßig zu einer unübersehbaren Anzahl von Rechtsverletzungen kommt. Bei dem angebotenen Bootleg handelt es sich jedoch um 3 LPs, die im Gegensatz zu Audiodateien oder CDs nicht ohne weiteres beliebig häufig kopierbar und weiterverbreitbar sind. Dementsprechend folgte das Gericht nicht der Streitwertangabe in der Antragsschrift.