Leitsatz: Bei dem Gebrauch einer E-Zigarette findet kein Verbrennungsprozess, sondern ein Verdampfungsvorgang statt. Die E-Zigaretten sind daher in nordrhein-westfälischen Gaststätten zulässig, da deren Konsum nicht dem Rauchverbot unterfällt.

Gericht: OVG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 04.11.2014
Aktenzeichen: 4 A 775/14

 

Was war passiert? Ein Gastwirt aus Köln gestattete seinen Gästen die Nutzung von E-Zigaretten. Die Stadt Köln mahnte den Betreiber der Gaststätte daraufhin zur Einhaltung des Rauchverbotes in seinen Räumen. Zur Begründung führte die Stadt im Wesentlichen aus, dass seit dem 1. Mai 2013 in Nordrhein-Westfalen ein uneingeschränktes und produktunabhängiges Rauchverbot in Gaststätten gelte, das nicht nur den Konsum von Zigaretten und anderen Tabakwaren, sondern auch die Nutzung von E-Zigaretten sowie von Shisha-Pfeifen und Kräuterzigaretten erfasse. Eine Differenzierung zwischen verschiedenen Produkten sei auch durch das Bundesnichtraucherschutzgesetz nicht vorgesehen, das damit auch die E-Zigarette erfasse. Ohne ein umfassendes Rauchverbot sei ein effektiver Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes nicht möglich, weil eine zweifelsfreie Prüfung der konsumierten Produkte, insbesondere neu entwickelter Produkte, vor Ort nicht stattfinden und damit ein Verstoß gegen das Rauchverbot nicht festgestellt werden könne. Der Gastwirt erhob nun Klage mit dem Ziel feststellen zu lassen, dass die Nutzung von E-Zigaretten in der von ihm betriebenen Gaststätte nicht nach dem nordrheinwestfälischen Nichtraucherschutzgesetz verboten ist.

 

Entscheidung: Das Gericht entschied, dass der Konsum von E-Zigaretten nicht dem Rauchverbot unterfällt. Dem Wortlaut nach umfasst das Rauchverbot die Nutzung einer E-Zigarette nicht. Unter “Rauchen” versteht man im allgemeinen und wissenschaftlichen Sprachgebrauch das Einatmen des Rauchs, der bei dem Verbrennungsvorgang (Pyrolyse) von Tabakwaren entsteht. Bei dem Gebrauch der E-Zigarette kommt es jedoch nicht zu einem Verbrennungsvorgang, noch sind die zu verdampfenden Liquids Tabakwaren im Rechtssinne.