Sicherlich haben Sie bereits mitbekommen, dass das sogenannte Data Privacy Framework von der Europäischen Kommission beschlossen wurde. Der Datenaustausch zwischen der EU und den USA soll damit wieder rechtssicher werden.

Für alle Interessierten stellen sich im Wesentlichen nun zwei Fragen:

1. Kann ich meine Daten nun wieder in die USA übermitteln?
2. Wie lang wird das Data Privacy Framework halten?

 

1. Kann ich meine Daten nun wieder in die USA übermitteln?

 

Für den Moment gibt es wieder eine Rechtsgrundlage für die Datenübertragung in die USA. In dem Beschluss der Kommission wird festgelegt, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die innerhalb des neuen Rahmens aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Auf der Grundlage des neuen Angemessenheitsbeschlusses können personenbezogene Daten daher aus der EU in die USA übermittelt werden, ohne dass zusätzliche Datenschutzgarantien eingeführt werden müssen. Dies betrifft aber nur solche Unternehmen, die am EU-US-Datenschutzrahmen teilnehmen. Vor einer Datenübermittlung ist daher zu prüfen, ob der US-Datenempfänger von der Datenschutzbehörde zertifiziert ist. Eine Übersicht der zertifizierten Unternehmen finden Sie auf der Data Privacy Framework List.

 

2. Wie lang wird das Data Privacy Framework halten?

Auch wenn Sie den Beschluss drehen und wenden, Sie werden kein Mindesthaltbarkeitsdatum finden.
Die Frage zur Rechtslage nach einem angemessenen Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten ist seit Jahren umstritten. In der Vergangenheit musste der EuGH bereits zweimal eingreifen. Mit den Schrems I und Schrems II Entscheidungen in den Jahren 2015 und 2020 erklärte das Gericht die Vorgänger-Beschlüsse für unwirksam.

Was könnte nun nach Schrems I und Schrems II kommen? Max Schrems hat die neue Klage bereits angekündigt. In einem Webinar, welches hier abgerufen werden kann, spricht er von einer 90%igen Wahrscheinlichkeit, dass das Data Privacy Framework nicht halten wird.
Der EuGH wird wohl mind. 2 Jahre für eine Entscheidung brauchen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass das Gericht den Angemessenheitsbeschluss vorläufig aussetzt. Das könnte schon innerhalb eines halben Jahres passieren, ist aber wenig wahrscheinlich.

Auch wenn es inzwischen wieder mehr Rechtssicherheit gibt, sollte der Einsatz von US-Anbietern weiterhin kritisch hinterfragt werden. In vielen Bereichen gibt es gute europäische Lösungen, welche dann auch nicht betroffen sind, wenn der EuGH den Beschluss erneut für unwirksam erklärt.

 

Rechtsanwalt Robert Harzewski