Leitsatz: Die zwischen Gleichnamigen bestehende Gleichgewichtslage verpflichtet beide Beteiligten zur Rücksichtnahme und zur Vermeidung einer weiteren Steigerung der Gefahr von Verwechslungen oder einer Zuordnungsverwirrung. Dieser Pflicht zur Rücksichtnahme kann dadurch genügt werden, dass dem Namen ein unterscheidender Zusatz, wie der Vorname, beigefügt wird.

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2013
Aktenzeichen: 20 U 67/12

 

Was war passiert?
Ein unter seinem bürgerlichen Namen „Frank Wendler“ auftretender Schlagersender mahnte den Schlagersänger „Michael Wendler“ ab, es künftig im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, die Bezeichnung „Der Wendler“ oder „Wendler“ zu nutzen. Bereits im Jahr 2008 hatte sich der weniger bekannte Sänger die Wortmarke „Der Wendler“ eintragen lassen. Michael Wendler tritt sei 1998 unter dem selbst gewählten Namen auf. Im Jahr 2007 hatte er unter seinem Künstlernamen mit “Sie liebt den DJ” in der Schlagerszene einen Erfolg, mit dem er 28 Wochen in den Charts vertreten war. Ein im selben Jahr erschienenes Best-of-Album wurde 200.000 Mal verkauft. Sein Konzert in der ausverkauften Arena Oberhausen haben knapp 13.000 Zuschauer besucht. Neben der Ausstrahlung mehrteiliger Reportagen im Sat1 und ZDF erfolgte eine bundesweite Berichterstattung im Spiegel und in der Bild Zeitung. Der weniger bekannte Frank Wendler war der Auffassung, dass ihm aufgrund seiner Marke und seines Geburtsnamens bessere Rechte an der Bezeichnung „Der Wendler“ zustünden.

 

Entscheidung: Das Gericht entschied, dass keiner der beiden Sänger die Bezeichnung „Der Wendler“ oder nur „Wendler“ verwenden darf, wenn sich die Identität des Betreffenden nicht aus dem sonstigen Zusammenhang ergibt.

Der Schlagersänger Frank Wendler kann sich vor allem nicht auf seine eingetragene Wortmarke berufen, da ihr ein älteres Namensrecht entgegensteht. Auch ein Aliasname genießt dessen Schutz, wenn die Person mit dem Aliasnamen Verkehrsgeltung erlangt hat. Eine solche ist beim Künstlernamen „Michael Wendler“ vor dem Hintergrund der Berichterstattung seit Ende 2007 anzunehmen. Die Marke „Der Wendler“ verletzt das Namensrecht des Schlagersängers Michael Wendler, da hierdurch eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst wird. Diese ist schon gegeben, wenn der Dritte, der diesen Namen verwendet, als Namensträger identifiziert wird. Der Künstlername ist kein minderes Recht, er steht, sobald Verkehrsgeltung erlangt ist, dem bürgerlichen Namen nicht nach. Für diesen gilt kein uneingeschränktes Prioritätsprinzip. Niemand kann sich dagegen wehren, dass ein weiterer Namensträger in den eigenen Namen hineingeboren wird; das Namensrecht des Säuglings steht dem des älteren Namensträgers im Grundsatz nicht nach. Bei einer Gleichnamigkeit ist es nicht gerechtfertigt, die Gleichgewichtslage dadurch zu stören dass einer der Beteiligten einseitig ein Markenrecht begründet, bei dem die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung mit der Bezeichnung der Gegenseite besteht.

Der Sänger Frank Wendler kann jedoch die Verwendung von „Der Wendler“ oder „Wendler“ in Alleinstellung aus seinem eigenen Namensrecht verhindern, wenn sich die Identität des bekannten Sängers nicht aus dem sonstigen Zusammenhang ergibt.
Die Verwendung der bloßen Bezeichnung “Der Wendler” und “Wendler” verletzt das Namensrecht des unbekannten Sängers an seinem bürgerlichen Namen, sofern der Gefahr einer Zuordnungsverwirrung nicht durch klarstellende Zusätze entgegengewirkt wird. Aufgrund der Verkürzung weist der Nachname auf beide Sänger hin. Die zwischen Gleichnamigen bestehende Gleichgewichtslage verpflichtet beide Beteiligten zur Rücksichtnahme und zur Vermeidung einer weiteren Steigerung der Gefahr von Verwechslungen oder einer Zuordnungsverwirrung. Dieser Pflicht zur Rücksichtnahme kann dadurch genügt werden, dass dem Namen ein unterscheidender
Zusatz, wie der Vorname, beigefügt wird. Die wäre nun dann entbehrlich, wenn einer der Beteiligten mit seinem Namen eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr daher in seiner übergroßen Mehrzahl unter diesem Namen nur ihn vermutet. Der Sänger Michael Wendler ist in der deutschen Bevölkerung aber nicht so bekannt, dass auch solche Personen, die keinerlei Berührungspunkte zur Schlagerszene haben,
bei “Der Wendler” sofort und ausschließlich an ihn denken.