Leitsatz: Ein kommerzieller Weiterverkauf von Konzert-Tickets kann in den AGB untersagt werden.

Gericht: Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.10.2014
Aktenzeichen: 327 O 251/14

 

Was war passiert?
Ein gewerblicher Händler bot Tickets für die Stadiontournee 2015 von Helene Fischer an. Dabei verkaufte er die Tickets zu einem Preis, welcher deutlich über den aufgedruckten Ausgabepreis von 85,00 Euro lag.

In den AGB fand sich folgende Regelung: „Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum 04entschädigungslosen Verlust der Zugangsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.“

Im Weiteren wurde bestimmt, dass einem Dritten die Zugangsberechtigung nur übertragbar ist, wenn dieser keinen höheren Preis als den auf der Karte aufgedruckten Preis zzgl. Vorverkaufs- und Systemgebühren zahlt.

 

Entscheidung: Das Landgericht entschied, dass die Klausel in den AGB wirksam ist, da ein schützenswertes Interesse des Verwenders an dem Abtretungsverbot bestehe. Diese liegt in der Einhaltung eines angemessenen Preis-Leistungsverhältnisses für den Konzertbesucher. Denn so kann der Veranstalter bzw. der Künstler den finanziellen Möglichkeiten auch weniger zahlungskräftiger Fans Rechnung tragen, indem z. B. begehrte Künstler darauf verzichten, für die Eintrittskarten den am Markt erzielbaren Höchstpreis zu verlangen. Das Motiv, dem Konzertbesucher einen aus Sicht des Veranstalters bzw. Künstlers angemessenen Preis zu sichern und zu verhindern, dass ein Konzert binnen kürzester Zeit ausverkauft ist und Karten nur noch von gewerblichen Händlern zu Höchstpreisen erworben werden können, ist schützenswert. So wird auch gewährleistet, dass alle, die tatsächlich am Konzert interessiert sind, die gleichen Chancen erhalten, das Konzert zu besuchen. Auch den Interessen des Künstlers, seine Fans langfristig an sich zu binden und ihre Treue zu honorieren, wird durch die Chancengleichheit und diese Art der Preisgestaltung Rechnung getragen.