Leitsatz: Da der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG ein älteres Werktitelrecht zusteht, hat die Nürburgring GmbH i.E. kein Anspruch auf Unterlassung der Ankündigung, Bewerbung oder Veranstaltung eines Konzertfestivals mit dem Titel „Rock am Ring“. Damit darf der langjährige Veranstalter Marek Lieberberg sein Event auch in Zukunft „Rock am Ring“ nennen.

Gericht: Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 29.08.2014
Aktenzeichen: 6 U 850/14

 

Was war passiert?
Die Nürburgring GmbH i.E. und die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG stritten über die Werktitelrechte hinsichtlich der Bezeichnung „Rock am Ring“ und mithin um die Frage, wer den Namen fortan für Konzertereignisse verwenden kann.

Seit 1985 veranstalteten die Parteien am Nürburgring ein jährliches Musikfestival. Zunächst wurde die Veranstaltung in Kooperation der Nürburgring GmbH, der MaMa Concerts Konzertagentur GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer Marek Lieberberg war, und der Firma Hoffmann Konzerte durchgeführt . Nachdem sich Marek Lieberberg von der MaMa Concerts Konzertagentur GmbH getrennt hatte, wurde das Festival von der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG organisiert. Diese meldete 1993 die Wortmarke „Rock am Ring“ beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Vier Jahre danach meldete die Nürburgring GmbH i.E. die Wortmarke „Rock am Ring“ an. In den Jahren 2003 und 2007 vereinbarten die Parteien Kooperationsverträge mit mehrjährigen Laufzeiten. Die letzte Kooperationsvereinbarung wurde zum 31.12.2014 gekündigt.

Die Nürburgring GmbH i.E. war nun der Auffassung, dass bereits vor der Eintragung der Marke im Jahr 1993 ein Werktitelrecht für die Konzertveranstaltung „Rock am Ring“ entstanden ist, welches von beiden Parteien genutzt werden dürfe. Werktitel werden ähnlich wie Marken als geschäftliche Bezeichnungen vom Markengesetz geschützt.

 

Entscheidung: Das Gericht entschied, dass allein der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG ein Recht am Titel „Rock am Ring“ zusteht. Ihr gegenüber hat die Nürburgring GmbH i.E. dagegen keinen Anspruch auf Unterlassung der Ankündigung, Bewerbung oder Veranstaltung eines Konzertfestivals mit dem Titel „Rock am Ring“.

Die Berechtigung der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG ergibt sich aus einer entsprechenden mündlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1985 mit dem Inhalt, dass die Bezeichnung allein der MaMa Concerts GmbH zustehen soll. Später ist die Berechtigung am Werktitel nach der Trennung zwischen der MaMaConcerts GmbH und Lieberberg auf dessen Konzertagentur übergegangen. Bei der Trennung hatte man sich dahingehend verständigt, dass jeder seine Künstler und Veranstaltungen weiter betreue. Eine solche einvernehmliche Auseinandersetzung impliziert, dass etwaige Rechte aus Verträgen des zuvor gemeinsam geführten Unternehmens auf die sichtrennenden Teilhaber übergehen, um diesen eine rechtlich abgesicherte Fortführung der eigenen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Das Werktitelrecht ist zudem nicht aufgrund der Festivalpause in den Jahren 1989 und 1990 erloschen, da der Schutz eines Werktitels erst mit endgültiger Aufgabe des Werkes endet. Auch die nachfolgenden Kooperationsvereinbarungen haben infolge zu keiner Abänderung der im Jahr 1985 getroffenen Absprache geführt.