Am 16. Januar 2025 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seinen Berichtzur europaweiten Prüfung der Umsetzung des Auskunftsrechts gemäß DSGVOveröffentlicht. Die meisten befragten Unternehmen gaben an, die gesetzlichenAnforderungen in mittlerem bis hohem Maß zu erfüllen. Auffallend war jedoch, dass vieleVerantwortliche angaben, 2023 kaum oder gar keine Auskunftsanfragen erhalten zuhaben.
Häufige Mängel bei der Umsetzung
Trotz grundsätzlicher Konformität identifizierte der Bericht erhebliche Defizite bei derVollständigkeit der erteilten Auskünfte und der korrekten Anwendung der rechtlichenEinschränkungen.
Auch in meiner Praxis begegnen mir immer wieder offensichtlich unvollständigeAntworten. Der EDSA-Bericht nennt hier drei häufige Fehlerquellen:
1. Unzureichend individualisierte Informationen
Viele Unternehmen stellen generische Informationen zur Verfügung, die nichtspezifisch auf das Ersuchen der betroffenen Person zugeschnitten sind.Beispielsweise verweisen einige Verantwortliche lediglich auf ihreDatenschutzrichtlinie oder vordefinierte Informationssets.
2. Unklare Angaben zu Datenempfängern
Häufigwerden lediglich Kategorien von Empfängern genannt, anstatt die konkretenDatenempfänger (z. B. Name und Anschrift) aufzulisten. Eine transparenteDokumentation der Verarbeitungstätigkeiten kann hier Abhilfe schaffen.
3. Vage Speicherfristen
DieSpeicherfristen (Art. 15 Abs. 1 lit. d DSGVO) werden häufig nur in sehr allgemeinenBegriffen angegeben, ohne zwischen
Der EDSA erinnert daran, dass die gemäß Art. 15 Abs. 1 und 2 DSGVObereitzustellenden Informationen auf die spezifische betroffene Person und das jeweiligeAuskunftsersuchen zugeschnitten sein müssen.
Empfohlene Maßnahmen:
1. Beantworten Sie den konkreten Fall. Die bequeme Übermittlung vonvorgefertigten Unterlagen oder Richtlinien genügt nicht.
2. Benennen Sie die tatsächlichen Empfänger (Mustermann GmbH, Musterstr.12, 01234 Musterstadt). Eine umfassende, aktuelle Aufzeichnung derVerarbeitungstätigkeiten ist hilfreich, um dieser Verpflichtungnachzukommen.
Den gesamten Bericht finden Sie unter folgendem Link: EDSA Bericht