Externer Datenschutzbeauftragter bei Hochrisisko-KI
Fortschritt steuern. Rechtssicherheit verankern.

Hochrisiko-KI ohne Haftungsrisiko
Wo KI über die Gesundheit von Patienten oder die Karriere von Bewerbern entscheidet, greift der Gesetzgeber mit voller Härte durch. Die Einstufung als „Hochrisiko-KI-System“ nach der EU-KI-Verordnung (AI Act) bringt massive regulatorische Pflichten mit sich. Gleichzeitig kollidieren automatisierte Profilings und das Training von KI-Modellen direkt mit den strengen Vorgaben der DSGVO (insbesondere Art. 9 zu sensiblen Daten und Art. 22 zum Verbot rein automatisierter Einzelfallentscheidungen). Ohne ein rechtssicheres Fundament drohen der Geschäftsführung existenzbedrohliche Bußgelder und Haftungsrisiken.
KI-Compliance: Was Ihr Unternehmen jetzt umsetzen muss
Um Hochrisiko-KI-Systeme legal und erfolgreich zu betreiben, müssen komplexe gesetzliche Vorgaben nachweisbar erfüllt sein:
• Risiko- und Qualitätsmanagementsysteme: kontinuierliche Risikoanalysen über den gesamten Lebenszyklus der KI.
• Data Governance & Datenqualität: Sicherstellung, dass die genutzten Trainings- und Testdatensätze fehlerfrei und frei von Diskriminierungen (Biases) sind.
• Transparenz & Menschliche Aufsicht: Gewährleistung, dass die KI-Entscheidungen für Anwender nachvollziehbar sind und von qualifizierten Menschen überwacht werden (Human-in-the-Loop).
• Ausführliche Technische Dokumentation: Lückenloser Nachweis der Konformität für die Aufsichtsbehörden vor der Inbetriebnahme.
• Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Zwingend erforderliche, tiefgehende Risikoanalyse gemäß Art. 35 DSGVO für die Verarbeitung hochsensibler Healthcare- oder HR-Daten.
Wann brauchen Sie zwingend einen Datenschutzbeauftragten?
Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) besteht ohnehin, wenn in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Unabhängig von dieser Mitarbeiterzahl gilt jedoch: Verarbeiten Sie sensible Gesundheitsdaten oder nutzen Sie KI-gestützte Profiling-Systeme im HR-Bereich, ist die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gesetzlich vorgeschrieben. Für deren Durchführung und Überwachung schreibt die DSGVO die zwingende Einbindung eines fachlich kompetenten DSB vor.
Die perfekte Symbiose: Ihr externer DSB und Rechtsanwalt in Personalunion
Als erfahrener Datenschutzbeauftragter und zugleich praktizierender Rechtsanwalt biete ich Ihnen die notwendige Expertise auf Augenhöhe. Ich übersetze komplexe Gesetze in pragmatische, prozessoptimierte Lösungen für Ihr Unternehmen. Gemeinsam schützen wir Geschäftsführung vor Haftungsrisiken, sorgen für ein rechtssicheres Risikomanagement und machen Ihre Innovationen zu einem sicheren Wettbewerbsvorteil.
Persönlich für Sie da
Datenschutz ist für mich Vertrauenssache und kein Massengeschäft. Aus diesem Grund lege ich auf eine enge, persönliche Zusammenarbeit besonderen Wert.
Ihre Vorteile
Aufgrund meiner Spezialisierung als Datenschutzbeauftragter im Bereich Hochrisisko-KI haben Sie folgende Vorteile:
Ein Ansprechpartner
Bei allen Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Robert Harzewski persönlich als Ansprechpartner zur Seite.
Datenschutzhandbuch
Sie erhalten einen Online-Zugang zum praktischen Nachschlagewerk zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Kein besonderer Kündigungsschutz
Im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragten besteht für Arbeitnehmer kein besonderer Kündigungsschutz.
Haftung
Übernahme der Haftung im Fall einer Pflichtverletzung und keine größere Beeinträchtigung Ihres Tagesgeschäfts
Newsletter
Wöchentlicher Newsletter zu den aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht sowie den relevanten Entscheidungen der Gerichte.
Webinare
Monatliche Webinare und Schulungen für die Beschäftigten (Live, vor Ort oder zum Abruf)
Spezialisierung
Durch die Spezialisierung auf Vereine und Jugendarbeit profitieren Sie von branchenspezifischen Vorlagen, Mustern und Anleitungen.
Keine Fortbildungen
Keine kostspieligen und zeitaufwendigen Fortbildungen von eigenen Mitarbeitern notwendig.
Statusübersicht
Stets aktuelle Übersicht zum eigenen Fortschritt der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderung
Wie ich arbeite
Datenschutz bedeutet oft Überforderung, Verwirrung und eine Flut an ungeeigneten Vorlagen und sperrigen Informationen. Meine Beratung schafft Vertrauen in die eigenen Prozesse und garantiert ein rechtssicheres Auftreten gegenüber den eigenen Mandanten und sonstigen Betroffenen.
Zu meinem Berufsverständnis gehören Fachkunde, Praxisnähe, Kostentransparenz und Effizienz. Hauptaugenmerk meiner Arbeit ist jedoch die individuelle, persönliche und direkte Beratung.
Als Rechtsanwalt für Datenschutzrecht lege ich zudem besonderen Wert auf eine klare und verständliche Sprache. Vor allem macht mir die Arbeit als Datenschutzbeauftragter richtig Spaß. Meine Begeisterung bringe ich gern in meine tägliche Beratungspraxis und eine erfolgreiche, ergebnisorientierte Zusammenarbeit ein.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Ein Datenschutzbeauftragter ist zwingend zu bestellen, wenn im Verein in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten umfassen im Wesentlichen zwei Punkte:
1. Unterrichtung und Beratung zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen einerseits und
2. die Kontrolle darüber, ob diese eingehalten werden.
Nach Art. 39 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehört zudem die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Als externer Datenschutzbeauftragter bin ich in Dresden verankert und im gesamten Freistaat Sachsen für Sie im Einsatz. Mein Beratungsradius umfasst neben der Landeshauptstadt den gesamten Wirtschaftsraum von Leipzig und Chemnitz über Zwickau und Görlitz bis hin zu Bautzen, Freiberg oder Meißen.
Darüber hinaus nehme ich auch interessante Mandate aus ganz Deutschland an. Kommen Sie einfach auf mich zu.
Rufen Sie mich bei Fragen zu meinen Leistungen einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich, Sie und Ihr Unternehmen schon bald kennenzulernen.
Telefon: 0351 418866840
E-Mail: datenschutz@rechtsanwalt-harzewski.de
Web: https://datenschutzbeauftragter-vor-ort.de
Ihre Anfrage
Bei Interesse können Sie gern auch das folgende Kontaktformular für Ihre Anfrage verwenden.

