Die Aufregung ist oft groß, wenn eine neue DSGVO-Auskunftsanfrage im Postfach eintrifft. Neben der Frage, welche Informationen genau herauszugeben sind, sorgt die Unsicherheit über mögliche Schadensersatzforderungen häufig für Kopfzerbrechen. Doch nicht jede unvollständige oder verspätete Auskunft führt automatisch zu einem Anspruch auf Schadensersatz – wie ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt (Urteil vom 17.10.2024; Aktenzeichen 8 AZR 215/23)

Schadensersatz: Ohne konkreten Schaden keine Ansprüche

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein bloßer Verstoß gegen die Auskunftspflichten nach Artikel 15 DSGVO keinen Schadensersatzanspruch begründet, wenn kein konkreter Schaden nachgewiesen wird.
Wichtige Kernaussagen aus dem Urteil:

  • Ein negatives Gefühl oder eine Unsicherheit über die Datenverarbeitung reichen allein nicht aus, um einen Schaden anzunehmen.
  • Objektiv nachvollziehbare, negative Gefühle können theoretisch Schadensersatz begründen, wenn sie ausreichend nachgewiesen werden.
  • Das pauschale Berufen auf emotionale Belastung ohne substantiierten Nachweis genügt nicht.

Dieses Urteil stärkt die Position von Unternehmen und schafft mehr Rechtssicherheit, da die Beweislast klar bei den Betroffenen liegt.

 

Vorsicht bleibt wichtig: Sorgfalt bei Auskunftsersuchen

Trotz der entlastenden Rechtsprechung sollten Unternehmen bei DSGVO-Auskunftsanfragen sorgfältig vorgehen. Eine vollständige und transparente Datenverarbeitung hilft nicht nur, Streitigkeiten zu vermeiden, sondern stärkt auch das Vertrauen der Betroffenen.

 

Praktische Tipps für Unternehmen:

  • Verantwortlichkeiten klären: Stellen Sie sicher, dass Auskunftsersuchen schnell an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.
  • Daten dokumentieren: Halten Sie Verarbeitungstätigkeiten in einem Verzeichnis fest, um schnell und korrekt antworten zu können.
  • Fristen einhalten: Bearbeiten Sie Anfragen innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
  • Transparenz fördern: Erklären Sie klar, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck.

Fazit: Transparenz zahlt sich aus

Auch wenn das Risiko für Schadensersatzforderungen durch das Urteil gesenkt wurde, bleibt die ordnungsgemäße Bearbeitung von Auskunftsanfragen ein zentraler Bestandteil der DSGVO-Compliance. Unternehmen, die mit Offenheit und Sorgfalt agieren, vermeiden nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen, sondern stärken auch ihre Reputation.

 

Rechtsanwalt Robert Harzewski