Leitsatz: Die Vergütung der Urheber darf von der GEMA nicht um einen pauschalen Verlegeranteil gekürzt werden.
Schlagwort: GEMA

Es ist ein bisschen wie in der Kirche. Alle singen seine Lieder, aber kein Besucher bekommt ihn je zu sehen. Ein Veranstalter ist meist ein bühnenscheues Lebewesen.

Leitsatz: Unabhängig von der Möglichkeit der Programmgestaltung ist eine Veranstalter-eigenschaft dann anzunehmen, wenn der Umfang und das Gewicht der vorgenommenen Tätigkeiten die Annahme rechtfertigen, dass eine Mitwirkung an der Aufführung vorliegt.

Leitsatz: Bei der Festsetzung einer Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrages kann eine Orientierung an früheren Verträgen der Parteien erfolgen.