Schlagwort: GEMA

Richter mit Hammer

Zur Verteilung von GEMA-Einnahmen

Leitsatz: Die Vergütung der Urheber darf von der GEMA nicht um einen pauschalen Verlegeranteil gekürzt werden.

Woran erkennt man eigentlich einen Veranstalter?

Es ist ein bisschen wie in der Kirche. Alle singen seine Lieder, aber kein Besucher bekommt ihn je zu sehen. Ein Veranstalter ist meist ein bühnenscheues Lebewesen.

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Zur Veranstalter-eigenschaft

Leitsatz: Unabhängig von der Möglichkeit der Programmgestaltung ist eine Veranstalter-eigenschaft dann anzunehmen, wenn der Umfang und das Gewicht der vorgenommenen Tätigkeiten die Annahme rechtfertigen, dass eine Mitwirkung an der Aufführung vorliegt.

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Vergütung von Musiknutzung /Tanzschulen

Leitsatz: Bei der Festsetzung einer Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrages kann eine Orientierung an früheren Verträgen der Parteien erfolgen.

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Zur Untersagung von YouTube-Sperrtafeln

Leitsatz: Die von YouTube verwendeten Sperrtafeln mit dem Text: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA