Die Darstellung der staatlichen Kunst- und Kulturförderung ist vergleichbar mit einem großen Flickenteppich. Aufgrund des Föderalismus sind die Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt. Auf den verschiedenen Förderebenen gibt es unterschiedliche Förderrichtlinien, Ansprechpartner und Antragsfristen.

Arten der Förderung

Unterschieden wird grundsätzlich zwischen der institutionellen Förderung und der Projektförderung. Die Institutionelle Förderung gilt praktisch als Grundsicherung von Einrichtungen. Obwohl sie jährlich neu beantragt und bewilligt werden muss, ist sie bei langfristigen Kulturaufgaben auf Dauer angelegt. Den größeren Teil staatlicher Kulturförderung macht jedoch die Projektförderung aus. Diese gewährt Zuwendungen für einzelne Vorhaben, die fachlich, inhaltlich und finanziell abgrenzbar sind.

Finanzierungsarten

Je nach Bedeutung und der Art eines Kulturprojektes kommen unterschiedliche Finanzierungsarten in Frage. Bei der Vollfinanzierung werden bis zu einem Höchstbetrag alle Ausgaben finanziert. Der Förderbetrag vermindert sich nur, wenn weniger oder mehr Geld ausgegeben bzw. eingenommen wird. Im Gegensatz dazu kann die Förderung aber auch nur ein Teil der Ausgaben ausmachen. Entweder wird dabei nur ein Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilsfinanzierung), die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben (Fehlbedarfsfinanzierung) oder ein fester Betrag (Festbetragsfinanzierung) finanziert.

Antragsteller

Einen Förderantrag können Vereine, Projektgruppen, private und öffentliche Einrichtungen sowie Einzelpersonen stellen. Die Gruppe der Antragsberechtigten ist groß und umfasst Akutere aus den Bereichen der Bildenden und Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik und der Soziokultur sowie Cross-Over Projekte, Musikschulen, Museen, Sammlungen und Ausstellungen , Orchester und soziokulturelle Einrichtungen. Die Antragsteller müssen neben der generellen Förderwürdigkeit ganz unterschiedliche Voraussetzungen, wie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, geordnete Buchführung, einen ausgeglichenen Finanzierungsplan, sparsame Verwendung der Mittel, einen angemessenen Eigenanteil erfüllen. Für eine Projektförderung darf das Projekt zudem noch nicht begonnen haben.

Förderebenen

Auf lokaler Ebene wird Kunst und Kultur durch die Gemeinde gefördert. Diese Förderung macht einen wesentlichen Anteil der Kulturausgaben aus, da viele Projekte und Einrichtungen nur für die jeweilige Region bedeutsam sind. Bundesweit einmalig werden in Sachsen Projekte mit regionaler Reichweite auch durch extra hierfür gebildete Kulturräume gefördert. Der Antragsteller muss seinen Sitz im entsprechenden Kulturraum haben. Andernfalls reicht es aus, wenn sich das maßgebliche Projekt auf den Kulturraum bezieht. Die Förderung auf Landesebene erfolgt in der Regel durch die zuständigen Kultur- oder Kultusministerien. Förderwürdig sind Projekte, an denen das jeweilige Land ein Interesse hat und die überregional bedeutsam sind. Der Bund fördert dagegen lediglich Kulturprojekte mit internationaler Ausstrahlung oder nationaler Bedeutung. Auf der letzten Ebene sollen Förderprogramme der Europäischen Union nicht unerwähnt bleiben.