Seit geraumer Zeit blicken wir mit Spannung auf die Auseinandersetzung zwischen Aufsichtsbehörden mit öffentlichen Stellen und deren Facebook-Fanpages. Heute wurde nun bekannt, dass die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert der Sächsischen Staatskanzlei untersagt hat, die Facebook-Fanpage „facebook.com/Freistaat.Sachsen“ weiter zu betreiben. Demnach muss die Seite nun innerhalb von 4 Wochen abgeschaltet werden.

Nach der heute veröffentlichten Pressemitteilung kann die Staatskanzlei die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts nicht nachweisen. Um die mit dem Auftritt einhergehenden Rechtsverletzungen gegenüber den betroffenen Personen zu unterbinden, muss die Seite daher abgeschaltet werden.

Die Staatskanzlei hatte zuvor argumentiert, dass sie die Fanpage benötige, um der Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit nachzukommen. Dem erteilte die Sächsische Datenschutzbeauftragte aber eine klare Absage. Denn die Öffentlichkeitsarbeit darf nur auf rechtmäßige Weise betrieben werden. Die Nutzung von Facebook hingegen ist derzeit nicht ohne Rechtsverstöße möglich.

Wie ein solcher Bescheid, inklusive Verwarnung, aussieht, kann man sich hier anschauen.

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte fordert außerdem auch andere öffentliche Stellen auf, sich nicht hinter der Staatskanzlei zu verstecken, sondern aktiv und umgehend die datenschutzwidrige Nutzung ihrer Facebook-Fanpages zu beenden. Die Staatskanzlei selbst kann nun innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erheben. Es bleibt also weiterhin spannend.

Es scheint generell keine gute Woche für Meta, dem Konzern hinter Facebook, zu sein. Mit Urteil vom 04.07.2023 hat der EuGH gerade erst festgestellt, dass Facebook offenbar auch sensible Daten wie solche über die ethnische Herkunft oder sexuelle Orientierung verarbeitet und hierfür wohl eine wirksame Rechtsgrundlage fehle.

 

Rechtsanwalt Robert Harzewski