Aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens können Verantwortliche zur Erfassung von Kundendaten verpflichtet sein. Insoweit müssen dann Namen, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie der Zeitraum des Besuchs des Kunden oder Besuchers erhoben werden.

In den meisten Verordnungen findet sich der Hinweis, dass diese Daten geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte zu erheben sind. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte empfiehlt die Verwendung von Einzelformularen. Alternativ können Mitarbeiter mit der Datenerfassung beauftragt werden. Kunden oder Besucher dürfen in jedem Fall nicht die Daten anderer Kunden oder Besucher zur Kenntnis nehmen.

Ein in der Praxis häufig zu beobachtender Fehler bei der Erfassung von Kundendaten ist auch Fehlen jeglicher Datenschutzhinweise. Wie bei anderen Verarbeitungen ist der Betroffen auch bei Erhebung seiner Kontaktdaten über die Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO zu informieren. Hier bieten die Aufsichtsbehörden Muster an, die nur noch aktualisiert und angepasst werden müssen. Das Formular für Kontaktdaten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ist hier (docx-Format) abrufbar.

Rechtsanwalt Robert Harzewski