Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Selbständige Künstler, wie Musiker, Schauspieler oder Designer, zahlen bei Mitgliedschaft nur die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Geld gestapelt in Form von 1 Euro Münzen

Funktion der Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung ist ein weltweit einzigartiges System zur Absicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten in Deutschland. Die Versicherung ist dabei keine völlig eigenständige Versicherung. Vielmehr behält ein selbständiger Künstler trotz versicherungspflichtiger Mitgliedschaft bei der Künstlersozial-versicherung seine bisherige Kranken-, Pflege und Rentenversicherung. Durch den Zuschuss des Bundes und die Sozialabgabe der jeweiligen Auftraggeber entstehen bei Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung praktisch nur geringere Beitragssätze. Nach dem Prinzip der Sozialversicherung zahlen Künstler deshalb bei Mitgliedschaft in der Versicherung ähnlich wie Arbeitnehmer nur den halben Betrag der Versicherung, wobei die andere Hälfte von ihren Auftraggebern und einem Bundeszuschuss übernommen wird.

 

Versicherungspflicht

Eine Versicherungspflicht besteht für selbständige Künstler, wenn sie ihre Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Mit Ausnahme von Berufsanfängern muss jährlich ein Mindesteinkommen von 3.900,00 € erwirtschaftet werden, wobei nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt werden darf.

Beitragshöhe

Wenn ein Künstler aufgrund seiner Tätigkeit der Versicherungspflicht unterliegt, so richtet sich die Höhe seiner Versicherungsbeiträge nach seinem geschätzten Jahresgewinn sowie den Beitragssätzen der Kranken,- Pflege- und Rentenversicherung. In der Regel ändert sich nichts an der Versicherungspflicht eines Künstlers, wenn er eine weitere Beschäftigung oder eine zusätzliche selbständige Tätigkeit im geringfügigen Umfang ausübt.

Die Künstlersozialkasse stellt fest, ob im Einzelfall eine Versicherungspflicht oder Abgabepflicht vorliegt und überwacht, ob die Versicherten ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

 

Beratung zu Fragen der Künstlersozialversicherung

Bei Fragen zur Künstlersozialversicherung steht Ihnen Rechtsanwalt Robert Harzewski gern zur Verfügung. Oft lassen sich Fragen ganz einfach per E-Mail oder am Telefon klären.

Einen Überblick zum Thema gibt es auch im kostenlosen E-Book „10 FRAGEN ZUR KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG“, welches ich Ihnen auf Nachfrage gern zur Verfügung stelle.