WARNUNG VOR FALSCHEN DSGVO-ABMAHNUNGEN

Von einigen Mandanten erhielt ich den Hinweis, dass aktuell angebliche Informations-pflichtverletzungen nach Artikel 13 DSGVO abgemahnt werden. Die Abmahnungen kommen von verschiedenen Kanzleien, u.a. von Schöneberg & Partner, Eckert & Kollegen oder der Kanzlei Strube. Die im Anhang der Abmahnung befindliche Zip-Datei enthält jedoch Schadsoftware. Ich empfehle daher grundsätzlich keine Dateianhänge von E-Mails zu öffnen, deren Absender Sie nicht kennen.
Weitergehende Informationen gibt es hier.

 

BEACHTLICHE ZAHLEN AN BESCHWERDEN ZU DATENSCHUTZVERSTÖßEN

Die ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs Zahlen zu den in 2018 angefallenen Beschwerden genannt. Demnach gab es bundesweit allein im nicht-öffentlichen Bereich bis Anfang September 2018 insgesamt 11.000 Beschwerden, davon 6.100 Datenschutzverstöße.

Inzwischen wurde Ulrich Kelber, ein Informatiker, als neuer Bundesdatenschützer gewählt. Dieser warnte angesichts des Datenangriffes auf prominente Politiker vor dem Geschäftsmodell von Facebook und dem Umgang des Konzerns mit den Daten. Es würde eine unglaubliche Datenmenge produziert, die Rückschlüsse auf die Nutzer zulässt. Auch sei völlig unklar, wie mit diesen Informationen umgegangen werde.

 

AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG FÜR STEUERBERATER

Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg vertritt nunmehr die Auffassung, dass die Übernahme der laufenden Lohnbuchhaltung durch einen Steuerberater nur im Wege der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO möglich sei. In diesen Fällen sei also zukünftig ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen.
Nach überwiegender Ansicht der übrigen Aufsichtsbehörden sind Steuerberater jedoch grundsätzlich nicht als Auftragsverarbeiter anzusehen. Für Betroffene in den anderen Bundesländern empfehle ich daher zunächst abzuwarten, ob sich weitere Aufsichtsbehörden dieser Auffassung anschließen.

 

NEUES BUßGELD AUS BADEN-WÜRTTEMBERG

Inzwischen wurde bekannt, dass es ein zweites Bußgeld aus Baden-Württemberg gegeben hat. Wegen der versehentlichen Veröffentlichung von Gesundheitsdaten wurden diesmal 80.000,00 Euro fällig. Weitere Informationen wurden dazu bisher nicht veröffentlicht.