Im Internet werden inzwischen mehr Texte von KI geschrieben als von Menschen. Das erklärt, warum viele Blogs plötzlich sehr ähnlich klingen, dieselben Themen aufgreifen und gelegentlich sogar die gleichen Formulierungen verwenden. Die zunehmende Automatisierung der Texterstellung ist effizient – sie wirft aber auch neue rechtliche und praktische Fragen auf. Zwei aktuelle Entwicklungen zeigen besonders deutlich, wo die Risiken liegen.
KI im Gutachten: Wenn Automatisierung das Honorarkostet
Ein gerichtliches Sachverständigengutachten wird nicht vergütet, wenn es nicht persönlich erstellt wurde und wesentliche Teile aus KI stammen. Das hat das Landgericht Darmstadt entschieden (Beschluss vom 10.11.2025 – 19 O 527/16).
Entscheidend war dabei nicht allein der Umfang des KI-Einsatzes. Bereits die Unklarheit über die Urheberschaft reichte dem Gericht aus. Ist nicht eindeutig erkennbar, dass der Sachverständige das Gutachten selbst verfasst hat, gilt es als unverwertbar – mit einer klaren Konsequenz: Honorar = 0 Euro.
Woran merkt man KI?
Im konkreten Fall stellte das Gericht unter anderem folgende Auffälligkeiten fest:
Der Sachverständige hatte sich selbst mit voller Anschrift als Adressaten des an ihn gerichteten Beweisbeschlusses benannt
Mehrfache Wiederholung identischer Textpassagen
Ein Textaufbau, der nahezu ausschließlich aus Hauptsätzen mit identischen Satzanfängen bestand – ein häufiges KI-Muster
Insgesamt wirkten die Ausführungen wie eine generische Zusammenfassung
Typische KI-bedingte Wiederholungen ohne inhaltlichen Mehrwert
Diese formalen Auffälligkeiten waren ein wesentliches Indiz dafür, dass das Gutachten nicht als höchstpersönliche Leistung erbracht worden war.
Bedeutung für die Praxis
Wo persönliche Expertise geschuldet ist, darf KI nicht die Hauptarbeit übernehmen. Zu den höchstpersönlich zu erbringenden Leistungen zählen neben Gutachten auch redaktionelle Beiträge, Beratungsleistungen, Analysen, fachliche Bewertungen sowie sonstige kreative Texte.
Auch dieser Beitrag fällt in diese Kategorie. KI kann hier unterstützend eingesetzt werden – etwa für Recherche oder Rechtschreibung –, die inhaltliche Verantwortung und geistige Leistung müssen jedoch beim Menschen liegen.
Wer bei höchstpersönlichen Leistungen KI einsetzt und diese Leistungen abrechnet, sollte den KI-Einsatz transparent und ausdrücklich vertraglich regeln. Ohne eine entsprechende Vereinbarung drohen Vergütungsverluste bis hin zum vollständigen Honorarentfall.
Zugleich gilt: Eine verlässliche Methode, KI-Texte sicher nachzuweisen, existiert derzeit nicht. Es gibt lediglich Tools, die Hinweise liefern können – belastbare Beweise sind das nicht.
Zahl der Datenschutzeingaben um 50 Prozent gestiegen
Ein weiteres Beispiel für die Auswirkungen von KI zeigt sich im Datenschutz. KI-Chatbots machen Datenschutzbehörden sichtbarer und erleichtern das Formulieren von Eingaben. Die Berliner Datenschutzbeauftragte berichtet von einem neuen Höchststand an Beschwerden und Anfragen im Jahr 2025.
Nachteile aus Sicht der Behörden
Nach Einschätzung der Behörde bringt diese Entwicklung jedoch auch Probleme mit sich:
falsche Erwartungen an von KI erzeugte Prognosen über den Ausgang einer Beschwerde
unvollständige oder schlicht falsche Einschätzungen der Rechtslage
Verweise auf frei erfundene Gerichtsurteile oder nicht existierende juristische Literatur
Bedeutung für die Praxis
Auch in meiner Praxis zeigt sich diese Entwicklung deutlich. Mandanten erhalten zunehmend umfangreiche Forderungsschreiben, die mit zahlreichen Urteilen, rechtlichen Einschätzungen und Verweisen arbeiten. Nicht selten stammen diese Inhalte ungeprüft aus KI-Anwendungen.
Die Datenschutzbeauftragte rät daher ausdrücklich dazu, aus KI-Anwendungen gewonnene Erkenntnisse stets auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und abgegebene Prognosen kritisch zu hinterfragen. KI kann unterstützen – sie ersetzt aber weder juristische Prüfung noch fachliche Verantwortung.
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