Leitsatz: Beim Betrieb eines YouTube-Portals aus dem Ausland ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nicht strafbar.
Schlagwort: YouTube
Leitsatz: Die von YouTube verwendeten Sperrtafeln mit dem Text: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA