Schlagwort: YouTube

Richter mit Hammer

Betrieb YouTube-Portals vom Ausland

Leitsatz: Beim Betrieb eines YouTube-Portals aus dem Ausland ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nicht strafbar.

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Zur Untersagung von YouTube-Sperrtafeln

Leitsatz: Die von YouTube verwendeten Sperrtafeln mit dem Text: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA