Zur Erinnerung: Der EuGH hatte am 16.07.2020 den Privacy Shield und damit einer der wichtigsten Grundlagen für die Übermittlung von Daten in die USA für ungültig erklärt. Lesen Sie dazu mehr in meinem Beitrag: Privacy Shield ist ungültig.

 
Mit dem Wegfall nutzten viele US-Dienstleister die Möglichkeit, den Datentransfer über die Standarddatenschutzklauseln zu rechtfertigen. Da der EuGH aber auch festgestellt hat, dass in den USA kein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet werden kann, war die Vereinbarung zusätzlicher Maßnahmen erforderlich. Hierzu gab es die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), worüber ich in meinem Beitrag zu Maßnahmen bei Standardvertragsklauseln berichtet habe.

 

Neue Standarddatenschutzklauseln

Momentan gibt es eine intensive Diskussion zu den neuen Standarddatenschutzklauseln. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, ist sehr zufrieden mit dem bisherigen Ergebnis (Pressemitteilung vom 15.01.2021).

 
Die neuen Klauseln sollen nun solche Garantien vorsehen, um etwaige Auswirkungen der Gesetze des Drittlands auf die Einhaltbarkeit der Klauseln durch den Datenimporteur zu regeln.

 

Übergangsregelung für den Transfer personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich

In Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ist eine neue Übergangsregelung für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten seit dem 01.01.2021 für Datenübermittlungen vorgesehen. Innerhalb dieser Übergangsfrist wird der Datentransfer nach Großbritannien und Nordirland nicht als Transfers in ein Drittstaat angesehen.

 
Die Pressemitteilung der DSK vom 28.12.2020 können Sie hier abrufen.

Gibt es bis zum Auslauf der Frist keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission wird wohl auch hier ein Umstieg auf Standarddatenschutzklausen nötig sein. Die Aufsichtsbehörde aus Baden Württemberg empfiehlt, sich auf dieses Szenario schon einmal vorzubereiten.

Die aktuelle Meldung vom Landesbeauftragten für Datenschutz in Baden Württemberg können Sie hier einsehen.

Rechtsanwalt Robert Harzewski