Aktuell sind viele Unternehmen bzw. ihre Dienstleister auf der Suche nach Cookies, welche auf ihrer Webseite gesetzt werden. Gerade bei großen Projekten ist das mitunter gar nicht so einfach. Cookies sind kleine Textinformationen, die über den Browser bei der Nutzung einer Website auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. Ruft der Nutzer die Webseite dann erneut auf, sendet er automatisch seine Cookies mit. Dies ermöglicht, wiederkehrende Nutzer zu erkennen und deren Verhalten zu protokollieren.

 

Cookie als Wettbewerbsverstoß bei fehlender Einwilligung

Das Landgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 29.10.2020, Aktenzeichen 31 O 194/20, entschieden, dass das Setzen von nicht notwendigen Cookies ohne Einwilligung ein Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Ein solcher Verstoß kann von Mittbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden.

 
Es lohnt sich daher, genau zu prüfen, ob für alle nicht notwendigen Cookies auch eine Einwilligung eingeholt wurde. Streitwert des vor dem Gericht geführten Verfahrens waren immerhin 10.000 Euro.

 

Prüfung der Aufsichtsbehörden

Zuletzt hatte die niedersächsische Aufsichtsbehörde Hinweise zur datenschutzkonformen Einwilligungen auf Webseiten und zu Anforderungen an Cookie-Banner veröffentlicht. Lesen Sie dazu mehr in meinem Beitrag unter: https://rechtsanwalt-harzewski.de/anforderungen-an-cookie-banner. Den dazugehörigen Fragebogen der Aufsichtsbehörde können Sie hier herunterladen.

 
Rechtsanwalt Robert Harzewski