Zwei Landgerichte haben Google per einstweiliger Verfügung verboten, falsche KI-Aussagen weiter zu verbreiten. Die Begründung trifft jedes Unternehmen, das KI-Antworten nach außen ausspielt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das LG Aachen und das LG Hamburg haben Google per einstweiliger Verfügung untersagt, falsche Aussagen seiner KI-Suchfunktionen weiter zu verbreiten.
- Beide Gerichte werten die KI-Antwort als eigene Aussage des Anbieters und nicht als bloße Verlinkung fremder Inhalte.
- Spätestens nach einem konkreten Hinweis muss der Anbieter den Vorwurf inhaltlich prüfen; eine pauschale Ablehnung reicht nicht.
- Für eigene Chatbots gilt nach einem Urteil des OLG Hamm ein strengerer Maßstab: Der Betreiber haftet unmittelbar, auch ohne vorherigen Hinweis.
- Ein Disclaimer wie „KI kann sich irren“ schützt nicht vor der Haftung.
Was haben die Gerichte entschieden?
LG Aachen: KI-Modus verwechselt zwei Ärzte
Ein Chefarzt erfuhr von einem Kollegen, was der KI-Modus der Google-Suche über ihn verbreitete. Die KI schrieb ihm eine strafrechtliche Verurteilung und eine Kündigung zu. Beides betraf in Wahrheit einen anderen Arzt. Der Arzt forderte Google zur Löschung auf, später auch per Anwaltsschreiben. Google lehnte ab. Das LG Aachen erließ die einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung von Google (Beschluss vom 24.09.2026, Az. 8 O 268/26).
LG Hamburg: Unwahre Aussagen in der „Übersicht mit KI“
Ein Unternehmen wehrte sich gegen unwahre Aussagen über sich in der „Übersicht mit KI“. Es hatte Google zuvor konkret auf die Fehler hingewiesen. Google wollte nichts unternehmen. Auch hier untersagte das Gericht die weitere Verbreitung (Beschluss vom 29.09.2025, Az. 324 O 404/25).
Warum haftet Google für die Aussagen seiner KI?
Beide Gerichte sehen in der KI-Antwort keine bloße Verlinkung fremder Inhalte. Die KI wählt Quellen aus, verknüpft sie und formuliert daraus eine neue Aussage. Ordnet sie dabei Fakten der falschen Person zu, entsteht eine eigene Falschbehauptung des Anbieters. Das LG Hamburg überträgt dafür die Grundsätze des Bundesgerichtshofs zur Autocomplete-Funktion (BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12).
Ab wann muss ein KI-Anbieter auf Beanstandungen reagieren?
Der Hinweis ist der Wendepunkt. Ab einer konkreten Beanstandung muss der Anbieter den Vorwurf inhaltlich prüfen. Eine pauschale Ablehnung reicht nicht. Im Hamburger Fall konnte Google zudem nicht darlegen, auf welche Quellen sich die Aussagen stützten.
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich der Anspruch?
Rechtsgrundlage ist der Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ein Verschulden setzt dieser Anspruch nicht voraus.
Gilt das auch für den Chatbot auf der eigenen Website?
Ja, und zwar mit einem strengeren Maßstab. Das Oberlandesgericht Hamm entschied bereits im Mai: Ein Betreiber haftet unmittelbar für falsche Auskünfte seines Chatbots (Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25). Der Bot hatte Geschäftsführern Facharzttitel zugeschrieben, die sie nicht führen. Der Einwand, die KI sei eine Blackbox oder habe „halluziniert“, entlastete nicht. Auch allgemeine Warnhinweise schützten den Betreiber nicht. Auf einen vorherigen Hinweis kam es hier nicht an. Das OLG hatte die Revision zugelassen; laut der Rechtsprechungsdatenbank NRWE ist das Urteil inzwischen rechtskräftig.
Das Urteil des OLG Hamm haben wir bereits im Beitrag Haftung für KI-Halluzinationen vorgestellt; die Beschlüsse aus Aachen und Hamburg ergänzen ihn um die Haftung für KI-Suchfunktionen.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für Unternehmen mit eigenem KI-Chatbot oder KI-Assistenten
- Behandeln Sie jede Antwort des Bots wie eine Aussage Ihres Kundenservice. Ein Disclaimer wie „KI kann sich irren“ verhindert die Haftung nicht.
- Begrenzen Sie per Systemvorgabe, worüber der Bot spricht: keine Aussagen über namentlich genannte Personen, Wettbewerber oder Qualifikationen, die nicht in geprüften Quellen stehen.
- Testen Sie den Bot vor dem Start mit naheliegenden Fragen zu Titeln, Preisen, Zulassungen und Personen.
- Richten Sie einen Meldeweg für fehlerhafte Antworten ein, mit fester Zuständigkeit und kurzer Prüffrist.
- Protokollieren Sie, auf welche Quellen sich eine Antwort stützt. So können Sie Beanstandungen schnell prüfen.
Für Betroffene falscher KI-Aussagen
- Sichern Sie die falsche Ausgabe vollständig: Screenshot, Suchanfrage, Datum und Uhrzeit.
- Weisen Sie den Anbieter konkret auf den Fehler hin und benennen Sie, was falsch ist. Ohne diesen Hinweis entsteht in der Regel keine Prüfpflicht.
- Reagiert der Anbieter nicht, kommt bei schweren Vorwürfen eine einstweilige Verfügung in Betracht. Achten Sie auf die Eilbedürftigkeit und handeln Sie zügig.
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Häufige Fragen
Haftet Google für falsche Aussagen in seinen KI-Suchfunktionen?
Nach den Beschlüssen des LG Aachen und des LG Hamburg ja. Die KI wählt Quellen aus, verknüpft sie und formuliert eine neue Aussage. Diese gilt als eigene Aussage des Anbieters.
Muss ich den Anbieter vorher auf den Fehler hinweisen?
Bei KI-Suchfunktionen in der Regel ja. Erst ab einer konkreten Beanstandung muss der Anbieter den Vorwurf inhaltlich prüfen. Beim eigenen Chatbot eines Unternehmens kam es nach dem OLG Hamm auf einen vorherigen Hinweis nicht an.
Schützt ein Hinweis wie „KI kann sich irren“ vor der Haftung?
Nein. Nach dem OLG Hamm schützten allgemeine Warnhinweise den Betreiber nicht. Auch der Einwand, die KI sei eine Blackbox, entlastete nicht.
Setzt der Unterlassungsanspruch ein Verschulden voraus?
Nein. Der Anspruch aus § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht besteht unabhängig von einem Verschulden.
Was sollten Betroffene als Erstes tun?
Die falsche Ausgabe vollständig sichern (Screenshot, Suchanfrage, Datum, Uhrzeit) und den Anbieter konkret auf den Fehler hinweisen.

