Anwaltskanzlei Harzewski · Dresden

Über uns

Wir beraten seit 2014 Unternehmen, Vereine, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen im Datenschutzrecht und im KI-Recht – von Dresden aus, in ganz Sachsen und bundesweit.

  • Datenschutzrecht & DSGVO
  • DSG-EKD
  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • KI-Verordnung
  • Interne Meldestelle (HinSchG)

Inhaber der Anwaltskanzlei Harzewski ist Rechtsanwalt Robert Harzewski; Rechtsanwältin Benedicta Harzewski verantwortet in der Kanzlei das KI-Recht. Unsere Schwerpunkte sind die Umsetzung der DSGVO und des evangelischen Datenschutzgesetzes (DSG-EKD), die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter, die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Beratung zur europäischen KI-Verordnung (KI-VO). Mandate von Verbrauchern nehmen wir nicht an.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Robert Harzewski

Robert Harzewski

Rechtsanwalt · Datenschutz

Datenschutzrecht, DSGVO, DSG-EKD, externer Datenschutzbeauftragter, interne Meldestelle (HinSchG)

Zum Profil ↓ · Externer DSB →

Rechtsanwältin Benedicta Harzewski

Benedicta Harzewski

Rechtsanwältin · KI-Recht

KI-Recht, KI-Verordnung, Hochrisiko-KI-Systeme, KI-Compliance

Zum Profil ↓ · KI-Recht →

Rechtsanwalt Robert Harzewski, Datenschutzrecht Dresden

Zuständig fürDatenschutzrecht, externer Datenschutzbeauftragter, MeldestelleMitgliedschaftenDAV, davit (AG IT-Recht im DAV), BvD e. V.SprachenDeutsch, Englisch

Rechtsanwalt · Inhaber

Robert Harzewski

Robert Harzewski ist seit 2014 als Rechtsanwalt in Dresden tätig und seit 2017 externer Datenschutzbeauftragter. Er ist Inhaber der Anwaltskanzlei Harzewski und berät Unternehmen, Vereine und kirchliche Einrichtungen zur DSGVO, zum BDSG und zum DSG-EKD. Seit 2024 ist er außerdem Geschäftsführer der Datafence GmbH, die Datenschutz-Schulungen und Webinare anbietet.

In der Kanzlei ist er für alle Datenschutzfragen zuständig: von der Benennung als externer Datenschutzbeauftragter über die Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen und den Umgang mit Datenpannen bis zur Begleitung kirchlicher Einrichtungen im evangelischen Datenschutz. Zudem übernimmt er für Unternehmen die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Robert Harzewski ist regelmäßig als Dozent tätig. Er war Lehrbeauftragter an der Internationalen Studien- und Berufsakademie Freiburg (2019–2022) und Dozent an der Juristischen Fakultät der Universität Sarajevo (2014–2016). Er leitet ein monatliches Online-Webinar zu aktuellen Datenschutzthemen und gibt den wöchentlichen Newsletter „NewsRadar“ der Datafence GmbH heraus.

Werdegang

  1. seit 2024Geschäftsführer der Datafence GmbH
  2. seit 2017Externer Datenschutzbeauftragter
  3. seit 2014Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Dresden
  4. 2019–2022Lehrbeauftragter, Internationale Studien- und Berufsakademie Freiburg
  5. 2016Referent für Staatsempfänge, Veranstaltungen und Großprojekte, Sächsische Staatskanzlei
  6. 2014–2016Dozent, Juristische Fakultät der Universität Sarajevo
  7. 2011–2013Rechtsreferendariat am Landgericht Dresden, Zweites Juristisches Staatsexamen
  8. 2004–2011Studium der Rechtswissenschaften, Universität Leipzig, Erstes Juristisches Staatsexamen
Rechtsanwältin Benedicta Harzewski, KI-Recht Dresden

Zuständig fürKI-Recht und KI-VerordnungZulassungRechtsanwaltskammer SachsenSprachenDeutsch, Englisch (beide Muttersprache)

Rechtsanwältin · KI-Recht

Benedicta Harzewski

Benedicta Harzewski ist Rechtsanwältin, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen. In der Anwaltskanzlei Harzewski verantwortet sie das KI-Recht, insbesondere die Beratung zur europäischen KI-Verordnung (KI-VO) – von der Einordnung eines KI-Systems und seiner Risikoklasse bis zu den Pflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen, etwa im Personalwesen und in der Medizintechnik. Praxisfälle und Leistungen finden Sie auf unserer Seite KI-Recht und KI-Verordnung.

Von 2017 bis 2026 war Benedicta Harzewski Dozentin im Bereich Rechtswissenschaften an der Hochschule der Sächsischen Polizei. Zuvor arbeitete sie von 2014 bis 2016 als Junior-Beraterin bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in der Rechtsreformberatung für Südosteuropa. Deutsch und Englisch sind ihre Muttersprachen; sie berät daher auch international tätige Mandanten ohne Sprachwechsel.

Werdegang

  1. seit 2026Rechtsanwältin in der Anwaltskanzlei Harzewski, Dresden
  2. 2017–2026Dozentin im Bereich Rechtswissenschaften, Hochschule der Sächsischen Polizei
  3. 03/2014–03/2016Junior-Beraterin, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Vorhaben „Offener Regionalfonds für Südosteuropa – Rechtsreformberatung“
  4. 11/2011–11/2013Rechtsreferendariat am Landgericht Dresden, Zweites Juristisches Staatsexamen
  5. 09/2007–07/2008Auslandsstudium am Trinity College Dublin
  6. 10/2004–01/2011Studium der Rechtswissenschaften, Eberhard Karls Universität Tübingen, Erstes Juristisches Staatsexamen

So arbeiten wir

Fester Ansprechpartner

Jedes Mandat hat einen festen anwaltlichen Ansprechpartner – je nach Thema Robert oder Benedicta Harzewski.

Anwaltliche Verschwiegenheit

Wir unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB – auch als externe Datenschutzbeauftragte.

Mandantenbereich

Datenschutzhandbuch, Vorlagen, Abrufschulungen und eine Übersicht offener Aufgaben an einem Ort.

NewsRadar: unser Wochen-Update

Jeden Montag kompakt: Datenschutz, IT-Sicherheit und KI-Recht – verständlich erklärt, kostenlos und jederzeit kündbar.

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Kostenlos · jeden Montag · Abmeldung jederzeit

Datenschutzhinweise der Datafence GmbH

Häufige Fragen

Wen beraten Sie?

Unternehmen, Vereine, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen. Mandate von Verbrauchern nehmen wir nicht an.

Beraten Sie nur in Dresden?

Nein. Unser Sitz ist Dresden; wir betreuen Mandanten in ganz Sachsen und bundesweit, überwiegend digital.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Für Datenschutzrecht, die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter und die interne Meldestelle ist Rechtsanwalt Robert Harzewski zuständig. Für KI-Recht und die KI-Verordnung ist Rechtsanwältin Benedicta Harzewski zuständig. Bei Projekten, die beide Bereiche berühren – etwa der Einführung eines KI-Systems mit personenbezogenen Daten – arbeiten beide zusammen.

Kann ein Rechtsanwalt externer Datenschutzbeauftragter sein?

Ja. Der Vorteil: Die Kommunikation mit dem Datenschutzbeauftragten ist zusätzlich durch die anwaltliche Verschwiegenheit geschützt, und rechtliche Fragen lassen sich ohne Wechsel des Ansprechpartners klären.

Beraten Sie auch nach dem kirchlichen Datenschutzrecht?

Ja. Wir begleiten evangelische Einrichtungen nach dem DSG-EKD, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für den Datenschutz der EKD.

Sprechen Sie uns an

Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr · Königsbrücker Landstraße 5, 01109 Dresden

Anfrage senden0351 418866840