Management-Vertrag

Die Basis und zugleich wichtigste Voraussetzung für die Wahrnehmung der Interessen des Künstlers durch einen Manager ist das persönliche Vertrauen. Dieses bildet die Grundlage für die meist langfristig angelegte Vertretung des Künstlers zum Zwecke seiner Karriereförderung. Die vielfältigen Herausforderungen und Risiken einer vertrauensvollen Zusammenarbeit können aber nur in einem Management-Vertrag fair und berechenbar festgelegt werden.

Leere Stuhlreihen eines Konzert-Saales

Aufgaben des Managements

Durch einen Management-Vertrag werden der Umfang und der Inhalt der Zusammenarbeit zwischen einem Künstler und seinem Management festgelegt. Klassische Aufgaben des Managements sind die Beschaffung von Auftritten, Sponsoren, Werbepartnern und Verträgen mit Plattenfirmen oder Produzenten. Weiterhin werden vom Management meist auch alle Tätigkeiten übernommen, welche die Außendarstellung des Künstlers betreffen (Koordination von Presseterminen, Planung von Autogrammstunden, Pflege des Internetauftritts, Social Media).

 

Die Höhe der Vergütung

Im Gegenzug verpflichtet sich der Künstler, das Management an seinen Einnahmen zu beteiligen.Die durchschnittliche Vergütung des Managements sollte im Bereich von ca. 20% der Einnahmen des Künstlers liegen. Je nach Umfang der übertragenen Aufgaben kann die Vergütung jedoch auch nach oben oder unten abweichen. Denkbar ist auch eine Beteiligung des Managements, die sich an den steigenden Einnahmen des Künstlers orientiert oder die nicht bei allen Einnahmen des Künstlers zur Anwendung kommt.

Standard-Verträge gehen meist von den Brutto-Einnahmen des Künstlers aus, ohne dessen eigene Kosten zu berücksichtigen. Dies kann im Live-Geschäft, aber auch bei teuren Produktionen, zu erheblichen Nachteilen für den Künstler führen. Es empfiehlt sich daher, bestimmte Kosten wie zum Beispiel Produktionskosten von den Einnahmen abzuziehen, bevor eine Beteiligung des Managements erfolgt.

Die Details im Management-Vertrag

Außer der Höhe der Vergütung sollten auch die übrigen Modalitäten detailliert und nach den konkreten Vorstellungen der Parteien geregelt werden. Hierzu gehören Regelungen zur Kostenübernahme bei zusätzlichen Aufwendungen des Managements (Kosten für Fahrten, Unterkunft, Herstellung von Werbematerial, etc.) und zur Beteiligung an Einnahmen nach Vertragsende. Aber auch Fragen zur Aufteilung von Rechtsverfolgungskosten, zu den Abrechnungsmodalitäten oder zur Haftung bei selbst verschuldeten Ausfällen bei Auftritten sollten im Vorfeld beantwortet werden.

 

Klare Regelung über Zuständigkeiten

Für eine optimale Zusammenarbeit sollte die Beauftragung des Managements exklusiv, das heißt unter Ausschluss etwaiger anderer Dienstleister mit gleichen Aufgabenkreis erfolgen. Für den Fall der späteren Beauftragung einer Künstleragentur empfehlen sich Regelungen im Vertrag, die eine Kollision der Zuständigkeiten vermeiden. Dem Manager kann die alleinige Entscheidungsbefugnis zum Abschluss von Verträgen oder für Fragen, die den nicht künstlerischen Bereich tangieren, eingeräumt werden. Aus Sicht des Künstlers kann dagegen die Aufnahme von Selbstwahrnehmungsrechten im Vertrag von Vorteil sein.

 

Kostenloser Mustervertrag

Auf Nachfrage erhalten Sie einen kostenlosen Management-Vertrag als Muster. Der Mustervertrag enthält die grundlegenden Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien.

Aufgrund der Übertragung der zahlreichen Aufgaben empfiehlt sich stets eine individuell auf den Künstler zugeschnittene Lösungen. Gern berät Sie Rechtsanwalt Robert Harzewski zu Ihren Rechtsfragen. Nutzen Sie hierfür auch die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Anliegens. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.