Konzertvertrag

Der Konzertvertrag (auch Engagement-Vertrag, Aufführungsvertrag oder Künstlervertrag) ist der vielleicht am häufigsten verwendete Vertrag in der Veranstaltungsbranche. Weil er in zahlreichen verschiedenen Konstellationen zum Einsatz kommt, enthält er je nach Verwendungsweck unterschiedliche Regelungen. So werden bei kleinen Konzerten meist kurze, mündliche Abreden getroffen, die zum Teil durch E-Mails bestätigt oder erweitert werden. Bei größeren Veranstaltungen hingegen kann ein Konzertvertrag mit ihren Anlagen manchmal ganze Ordner füllen.

Leere Stuhlreihen eines Konzert-Saales

Die vier großen W-Frasgen im Konzertvertrag

Unabhängig vom Zweck und der Größe der Veranstaltung sollten im Vertrag stets die großen 4 W-Fragen beantwortet werden: WER (Veranstalter/ Agentur) will WAS (Konzertaufführung) von WEM (Künstler/ Band/ Agentur) und WANN. Die letzte Frage sollte immer exakte Regelungen zum Zeitpunkt und der Dauer des Soundchecks, zur Zeit des Auftritts und vor allem zur Länge der Spielzeit inklusive etwaiger Zugaben, gegebenenfalls mit Pausen, enthalten. Gerade in diesem Bereich führen zu unbestimmte und unvollständige Angaben zu Verzögerungen im Ablauf.

 

Die Höhe der Vergütung

Die stark vom Verhandlungsgeschick der Parteien abhängige Höhe der Vergütung sollte unabhängig vom künstlerischen Erfolg der Darbietung vereinbart werden. Aus Sicht des Künstlers empfehlen sich meist Festgagen, die aber gerade für kleinere Veranstalter die erheblichen finanziellen Risiken, aber auch die Planungssicherheit, erhöhen. In bestimmten Fällen bieten sich sogenannte Door-Deals an, bei denen die Einnahmen zwischen dem Künstler und dem Veranstalter aufgeteilt werden. Auch Kombinationen aus Festgage und Door-Deal können vereinbart werden. In jedem Fall muss der Konzertvertrag eine detaillierte Regelung zur konkreten Berechnung der Erlösaufteilung enthalten. Im Interesse beider Parteien muss im Vorfeld der Veranstaltung klar sein, von welchen Einnahmen eine Beteiligung erfolgt.

Umfang eines Konzertvertrages

Auch bei kleineren Projekten sollten ausführliche Vertragswerke verwendet werden. Dies kann zusätzlichen Aufwand ersparen und Missverständnissen vorbeugen, welche sich sonst nachteilig auf die Veranstaltung auswirken können. Zu den Details gehören nicht nur die Festlegung auf spezielle Zahlungsmodalitäten sondern auch zahlreichen Nebenpflichten, wie zum Beispiel das Überlassen von Werbematerial oder das Ausfüllen der GEMA-Liste.

Kostenloser Mustervertrag

Auf Nachfrage erhalten Sie einen kostenlosen Konzertvertrag als Muster. Der Mustervertrag enthält häufig verwendete Standard-Regelungen, jedoch keine Regelungen zu Ton- oder Filmaufnahmen und zu Urheberrechten, zum Marketing des Veranstalters, zu Bühnenanweisungen, zur Verwendung von Licht- und Tontechnik, zu Cateringanweisungen, zum Merchandising, zur Karenzklausel oder Fernsehklausel, zu Ton- oder Filmaufnahmen.

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