Abmahnung wegen Filesharing

Die Abmahnung wegen Filesharing ist immer noch ein Massenphänomen. Das ist erkennbar auch an dem völlig unüberschaubaren Angebot an Information, Ratschlägen und Halbwissen, welches im Internet kursiert. Aufgrund der regelrechten Fließbandarbeit in manchen Abmahnkanzleien erfolgen viele Abmahnungen unberechtigt. Angefangen von der fehlerhaften Ermittlung Ihrer Adresse bis hin zur falsch berechneten Gebühr und Höhe der Schadensersatzforderung – die Überprüfung einer Abmahnung lohnt sich in den meisten Fällen.

Auf einem Smartphone werden Inhalte gestreamt

Illegales Filesharing

Grundsätzlich dürfen Dateien im Internet getauscht werden. Filesharing ist also nicht per se rechtswidrig. Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke, wie Filme, Musik, E-Books, Serien oder Computerspiele über Tauschbörsen zum Upload bereitgestellt, so handelt es sich um eine öffentliche Zugänglichmachung. Und zu dieser ist lediglich der Urheber bzw. Rechteinhaber berechtigt.

Zu den bekannten Tauschnetzwerken zählen beispielweise BitTorent, Fasttrack, Gnutella und eDonkey2000. Durch die Verwendung von bekannten Filesharing-Programmen wie Bittorrent, eDonkey, eMule, Vuze (Azureus), uTorrent und Shareaza wird die sich im Download befindliche Datei gleichzeitig für andere Nutzer zum Upload angeboten. Dies geschieht auch bei vermeintlichen Streaming-Angeboten wie Popcorn Time, Time4Popcorn, Cuevana.tv und IsoPlex. Ein so durchgeführter Upload ist als Urheberrechtsverletzung auch bei ursprünglich legal erworbenen Dateien illegal.

 

Das Ermittlungsverfahren

Ein darauf spezialisiertes Unternehmen wie die ipoque GmbH, Logistep AG, SKB UG oder Digital Forensics GmbH überwacht mittels einer Software das Netzwerk einer Tauschbörse und prüft beispielweise im Auftrag des Rechteinhabers eines Films, wer den Film dort anbietet. Ein Upload in einer Tauschbörse bleibt also nicht unbeobachtet. Bei der Überwachung wird neben der IP-Adresse des Upload-Anbieters auch das Datum und die Uhrzeit des Uploads erfasst. Um herauszufinden, welche Person sich hinter der ermittelten IP-Adresse verbirgt, muss der Rechteinhaber eines Films bei Gericht ein Auskunftsbegehren gegenüber dem Provider des Tauschbörsennutzers stellen. Der entsprechende Internetprovider kann dann mithilfe der ermittelten IP-Adresse eines Nutzers dessen Namen und Adresse ermitteln. Die restliche Arbeit übernimmt nun eine Rechtsanwaltskanzlei.

Abmahnung wegen Filesharing

Kanzleien wie Waldorf Frommer, Sasse und Partner, Daniel Sebastian, CSR Rechtsanwälte und Baumgarten und Brandt Rechtsanwälte haben sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzung im Internet spezialisiert. Die Kanzleien fügen die ermittelten Adressen und Daten in die vorgefertigten und aus bestimmten Textbausteinen bestehenden Abmahnschreiben ein und stellen sie dem Inhaber des Internetanschlusses zu.

Im Wesentlichen enthält eine Abmahnung wegen Filesharing den Vorwurf, eine oder mehrere Dateien öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Verbunden damit werden Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz gefordert. Ferner wird der betroffene Anschlussinhaber aufgefordert, die Rechtsverletzungen in Zukunft zu unterlassen und dafür eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt und enthält zudem die Verpflichtung, bei erneutem Verstoß eine Vertragsstrafe zu leisten.

Kostenlose Falleinschätzung

Reagieren Sie auf Abmahnungen wegen Filesharing. Die vielfach anzutreffende Taktik des Aussitzens kann teuer werden. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung in der von der abmahnenden Kanzlei vorgefertigten Form unterschrieben werden. Auch ein Telefonat mit der Gegenseite verspricht wenig Erfolg. Mithilfe eines spezialisierten Anwalts sollten Sie prüfen, ob die Angaben aus der Abmahnung zutreffen und ob die Gefahr weiterer Abmahnungen besteht. In den meisten Fällen kann eine deutliche Reduzierung der geforderten Schadensersatzsumme erreicht werden.

Rechtsanwalt Robert Harzewski bietet Ihnen bei einer Filesharing Abmahnung eine kostenlose Falleinschätzung an. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.