Die größten Bandprojekte starteten im Proberaum, nicht beim Anwalt. Und das ist wirklich gut für die Musik. Aber braucht man wirklich schon einen Band-Vertrag, selbst wenn noch keine Auftritte anstehen?

Oft höre ich den Satz: “Wir kennen uns schon ewig, wir regeln das schon”. Geht das schief, endet ein Bandprojekt nicht im Proberaum, sondern beim Anwalt. Und das ist wirklich schlecht für die Musik.

Doch was sind die Vorteile eines schriftlichen Band-GbR Vertrages?

Eine mündliche Vereinbarung lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt und im Falle von Meinungsverschiedenheiten schwer beweisen und auslegen. Einigt man sich nicht ausdrücklich auf Regelungen, die von der Gesetzeslage abweichen, entstehen automatisch die gesetzlichen Rechte und Pflichten zwischen den Bandmitgliedern – auch wenn das bei den allermeisten Gruppen nicht der Interessenlage entspricht.

Die gesetzlichen Regelungen der §§ 705 ff. BGB passen nicht zum Aufbau und der Zielrichtung einer Band! Vielmehr werden vom Gesetzestext alle Gesellschaften bürgerlichen Rechts einheitlich erfasst. Das heißt, sowohl der Klempner- und Installationsbetrieb, der Friseur, die Autowerkstatt, als auch Immobilienmakler haben die gleichen gesetzlichen Rechte und Pflichten wie eine Band. Davon kann man nur abweichen, wenn man sie in einem individuellen Vertrag selbst regelt und an die eigene Band anpasst. Die für Bandprojekte ungünstig gestalteten Reglungen des Gesetzes finden sich in der folgenden Übersicht.

Anhand eines schriftlichen Band-GbR Vertrages lassen sich diese gesetzlichen Bestimmungen zugunsten der Interessen und Vorstellungen der Bandmitglieder abändern.

Tipp: Neben der künstlerischen Arbeit gehört die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrages zum absoluten Muss in der Gründungsphase. Probleme treten meist erst dann auf, wenn es für eine einfache und kostengünstige Lösung zu spät ist. Es ist daher ratsam, sich gleich zu Beginn über alle wesentlichen Punkte in einem Gesellschaftsvertrag zu einigen.

Mithilfe eines solchen Band-GbR Vertrages kann sich die Band zum Beispiel weitgehend unabhängig davon machen, dass Mitglieder, aus welchen Grund auch immer, austreten. Dies ist gerade in der Anfangszeit eines jeden Projektes immer wieder ein großes Problem. Auch eine Reglung zum Nutzungsrecht des Bandnamens nach Auflösung der Gruppierung oder die Übertragung der Geschäftsführung auf ein Mitglied sind möglich.

Tipp: Vorsicht vor Formularverträgen! Vorgefertigte Muster können stets nur Standardfälle, nie aber speziell das jeweilige Bandprojekt regeln. Es empfiehlt sich genau zu überlegen und mit allen Bandmitgliedern zu besprechen, welche Reglungen getroffen werden sollen. Erst dann macht die Auswahl eines passenden Mustervertrages oder die Beauftragung eines Rechtsanwaltes Sinn.