WARUNG VOR FAXEN DER DATENSCHUTZ-AUSKUNFTSZENTRALE
In den letzten Tagen haben viele meiner Mandanten ein Fax von der Datenschutzauskunft-Zentrale erhalten. Die mir vorliegenden Exemplare sind im Wortlaut identisch. Vom Absender wird der Kauf eines Basisdatenschutzes für jährlich 592,62 Euro beabsichtigt Bitte füllen Sie das Formular daher unter keinen Umständen aus. In diesem Zusammenhang möchte ich gern auf die Warnung der Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hinwiesen.
DATENSCHUTZBEHÖRDEN ÜBERLASTET
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilte kürzlich mit, dass nicht mehr innerhalb der vorgegebenen Fristen entschieden werden könne. Nach der DSGVO müssen Aufsichtsbehörden Beschwerdeführern innerhalb von höchstens drei Monaten das Ergebnis der Untersuchung oder zumindest einen Verfahrensstand mitteilen. Auch die übrigen Aufsichtsbehörden arbeiten derzeit mit der Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen an der Schmerzgrenze. In den Monaten Mai bis Juli 2018 erreichten die Behörde 1.380 Datenschutzbeschwerden von Bürgern. Im gleichen Vorjahreszeitraum waren lediglich 344 solcher Eingaben zu bearbeiten.
ANPASSUNGEN BEI FACEBOOK
Facebook hat endlich auf das Urteil des EuGH (http://rechtsanwalt-harzewski.de/mitverantwortung-fuer-facebook-fanpage/) reagiert und eine Ergänzung als Teil der AGB vorgelegt.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte den Betrieb einer Fanpage noch am 05.09.2018 für rechtswidrig erklärt. Wie von den Aufsichtsbehörden und gemäß Art. 26 DSGVO gefordert, erkennt Facebook nun die gemeinsame Verantwortung für die Verarbeitung der Insights-Daten an und übernimmt die Verantwortung bei Auskünften, Informations- und Meldepflichten sowie der Sicherheit. Auch nach der Ergänzung durch Facebook müssen Seitenbetreiber eine eigene Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung festlegen und im Rahmen ihrer Informationspflichten mittels einer eigenen Datenschutzerklärung über die Datenverarbeitung informieren. Aufgrund der strengen Anforderungen der Aufsichtsbehörden an eine Einwilligungserklärung beim User-Tracking kann ein gewisses Restrisiko bei Betrieb der eigenen Fanpage nach wie vor nicht ausgeschlossen werden.
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