Leitsatz: Die zwischen Gleichnamigen bestehende Gleichgewichtslage verpflichtet beide Beteiligten zur Rücksichtnahme und zur Vermeidung einer weiteren Steigerung der Gefahr von Verwechslungen
Leitsatz: Die zwischen Gleichnamigen bestehende Gleichgewichtslage verpflichtet beide Beteiligten zur Rücksichtnahme und zur Vermeidung einer weiteren Steigerung der Gefahr von Verwechslungen