Jahrhundertaufgabe Datenschutz

Aus Hamburg gibt es den 27. Tätigkeitsbericht, welcher hier (PDF) heruntergeladen werden kann.

In der begleitendenden Pressemitteilung wird das Thema Datenschutz sogar als Jahrhundertaufgabe bezeichnet. Angesichts des Aufwandes von 500 Jahren Arbeitszeit, welche Google in die Umsetzung der DSGVO investiert haben will, aber auch der Aufwände für kleinere Unternehmen, ist das sicher keine Übertreibung.
Der Bericht spricht überraschend deutlich an, dass die Vorschriften der DSGVO nur bedingt in der Lage sind, eine klare Umsetzungspraxis zu gestalten. Die Vielzahl an Aufsichtsbehörden erschwere zudem eine gemeinsame Verabschiedung von Leitlinien und Standpunkten. Es sei daher insgesamt davon auszugehen, dass sich die Kluft zwischen Sein und Sollen in Zukunft noch vertiefen werde. Zumindest der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz plant deswegen zunächst keine anlassunabhängigen Prüfungen bei kleinen Unternehmen und Vereinen.

 

Bußgeld wegen Verstoßes gegen Zweckbindung

Wegen des Verstoßes gegen die Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verhängte die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ein Bußgeld von 2.500,00 Euro gegen den früheren Juso-Landeschef (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-baden-wuerttemberg-verhaengt-bussgeld-gegen-frueheren-juso-landeschef/). Dieser hatte eine Liste aller 168 Delegierten eines Parteitages im Vorfeld an etwa zehn Vertraute gesendet, um sich ein Bild über das zu erwartende Abstimmungsverhalten zu einem Antrag zu machen. Die Liste hätte jedoch nur für die organisatorische Abwicklung des Parteitages, nicht aber zur innerparteilichen Meinungsbildung, verwendet werden dürfen.

 

Neues Kurzpapier zur Einwilligung

Die Datenschutzkonferenz hat ihr Kurzpapier Nr. 20 zum Thema Einwilligung veröffentlicht. Dieses beschäftigt sich vor allem mit der spannenden Frage, in welchen Fällen Alt-Einwilligungen fortgelten. Das Kurzpapier kann hier abgerufen werden.