Externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater

zum Festpreis von 250,00 € zzgl. MwSt.

 

Externer Datenschutzbeauftragter Dresden

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Viele Steuerberater fragen sich, wann nach der DSGVO ein Datenschutzbeauftragter (DSB) erforderlich ist. Für Steuerberatungskanzleien besteht die Pflicht insbesondere in folgenden Fällen:

• In der Kanzlei sind mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt (§ 38 BDSG).

• Es werden sensible Daten nach Art. 9 DSGVO in größerem Umfang verarbeitet, etwa Gesundheitsdaten oder Religionszugehörigkeit.

• In der Kanzlei kommen KI-Systeme zur Belegprüfung, Dokumentenanalyse oder Prozessautomatisierung zum Einsatz und es ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich.

 

Warum ein externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater sinnvoll ist

Auch ohne gesetzliche Pflicht bleibt die Kanzlei vollständig für die DSGVO-Compliance verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:

• Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten,

• technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM),

• Datenschutzanfragen von Mandanten,

• Lösch- und Berechtigungskonzepte,

• sichere Verarbeitung sensibler Mandantendaten.

Gerade Steuerkanzleien arbeiten täglich mit vertraulichen Finanz- und Personaldaten. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft dabei, Haftungsrisiken zu reduzieren, Datenschutzprozesse rechtssicher zu organisieren und Vertrauen bei Mandanten aufzubauen.

 

Datenschutz in Steuerkanzleien und KI

Der Einsatz von KI in Steuerberatungskanzleien nimmt stark zu. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Dokumentation. Deshalb sollten Steuerberater frühzeitig prüfen, ob ihre Kanzlei einen Datenschutzbeauftragten benötigt oder eine freiwillige Beauftragung sinnvoll ist.

Festpreis

Mein Sonderangebot: Rechtssicherheit für Steuerberatungskanzleien zum Festpreis.

Ich biete Ihnen eine spezialisierte Begleitung, die Ihre berufsrechtlichen Besonderheiten und die Schweigepflicht (§ 203 StGB) speziell berücksichtigt. Profitieren Sie von voller Kostenkontrolle ohne versteckte Gebühren:

• Einmalige Bestandsaufnahme: 1.500,00 € zzgl. MwSt.

• Monatlicher Festpreis: 250,00 € zzgl. MwSt.

Mit diesem Pauschalmodell behalten Sie die volle Kontrolle: Sämtliche Beratungsstunden sind inklusive, sodass Ihnen bei Rückfragen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Lassen Sie uns Ihre Kanzlei gemeinsam rechtssicher und effizient aufstellen..

Ihre Vorteile

Aufgrund meiner Spezialisierung als Datenschutzbeauftragter für Steuerberater haben Sie folgende Vorteile:

Ein Ansprechpartner

Bei allen Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Robert Harzewski persönlich als Ansprechpartner zur Seite.

Datenschutzhandbuch

Sie erhalten einen Online-Zugang zum praktischen Nachschlagewerk zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Kein besonderer Kündigungsschutz

Im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragten besteht für Arbeitnehmer kein besonderer Kündigungsschutz.

Festpreis

Mit dem transparenten, monatlichen Festpreis von 250,00 Euro können Sie Ihre Kosten sicher im Voraus kalkulieren.

Haftung

Übernahme der Haftung im Fall einer Pflichtverletzung und keine größere Beeinträchtigung Ihres Tagesgeschäfts

Newsletter

Regelmäßige Newsletter zu den aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht sowie den relevanten Entscheidungen der Gerichte.

Spezialisierung

Durch die Spezialisierung auf Steuerberater profitieren Sie von branchenspezifischen Vorlagen, Mustern und Anleitungen.

Keine Fortbildungen

Keine kostspieligen und zeitaufwendigen Fortbildungen von eigenen Mitarbeitern notwendig.

Statusübersicht

Stets aktuelle Übersicht zum eigenen Fortschritt der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderung

Wie ich arbeite

Datenschutz bedeutet oft Überforderung, Verwirrung und eine Flut an ungeeigneten Vorlagen und sperrigen Informationen. Meine Beratung schafft Vertrauen in die eigenen Prozesse und garantiert ein rechtssicheres Auftreten gegenüber den eigenen Mandanten und sonstigen Betroffenen.

Zu meinem Berufsverständnis gehören Fachkunde, Praxisnähe, Kostentransparenz und Effizienz. Hauptaugenmerk meiner Arbeit ist jedoch die individuelle, persönliche und direkte Beratung.

Als Rechtsanwalt für Datenschutzrecht lege ich zudem besonderen Wert auf eine klare und verständliche Sprache. Vor allem macht mir die Arbeit als Datenschutzbeauftragter richtig Spaß. Meine Begeisterung bringe ich gern in meine tägliche Beratungspraxis und eine erfolgreiche, ergebnisorientierte Zusammenarbeit ein.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter ist zwingend zu bestellen, wenn in der Steuerkanzlei der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

 
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten umfassen im Wesentlichen zwei Punkte:

1. Unterrichtung und Beratung zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen einerseits und

2. die Kontrolle darüber, ob diese eingehalten werden.

Nach Art. 39 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehört zudem die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Als externer Datenschutzbeauftragter bin ich in Dresden verankert und im gesamten Freistaat Sachsen für Sie im Einsatz. Mein Beratungsradius umfasst neben der Landeshauptstadt den gesamten Wirtschaftsraum von Leipzig und Chemnitz über Zwickau und Görlitz bis hin zu Bautzen, Freiberg oder Meißen.

Darüber hinaus nehme ich auch interessante Mandate aus ganz Deutschland an. Kommen Sie einfach auf mich zu.

Rufen Sie mich bei Fragen zu meinen Leistungen einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich, Sie und Ihr Unternehmen schon bald kennenzulernen.

Telefon: 0351 418866840
E-Mail: datenschutz@rechtsanwalt-harzewski.de
Web: https://datenschutzbeauftragter-vor-ort.de

 

Ihre Anfrage

Bei Interesse können Sie gern auch das folgende Kontaktformular für Ihre Anfrage verwenden.

    Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Datenschutz.