Externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater

zum Festpreis von 200,00 € zzgl. MwSt.

 

Externer Datenschutzbeauftragter Dresden

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Mit 20.09.2019 hat der Bundesrat dem 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zugestimmt. Durch dieses wird die Benennungsgrenze zur Pflichtbenennung eines Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 Personen heraufgesetzt. Steuerkanzleien müssen zukünftig also einen Datenschutzbeauftragten benennen, soweit sie in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Dies befreit kleinere Steuerkanzleien jedoch nicht, die umfangreichen Anforderungen der DSGVO umzusetzen. Vielmehr müssen Sie als Inhaber selbst für die Umsetzung der Anforderungen sorgen und diese auch kontrollieren.

Der Verzicht auf einen Steuerberater befreit nicht vor der Abgabe der Steuererklärung. Ähnlich verhält es sich mit dem Datenschutz. Auch ohne Datenschutzbeauftragten müssen Sie gewährleisten, dass zum Beispiel:

• Ihre Datenschutzdokumentation aktuell bleibt,

• organisatorische und technische Maßnahmen an den Stand der Technik angepasst werden und

• Anfragen von Betroffenen fristgemäß und vollständig beantwortet werden.

Auch für kleinere Steuerkanzleien bietet sich daher die freiwillige Benennung eines Datenschutzbeauftragten an.

Festpreis

Meine Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater biete ich Ihnen zu einem transparenten, monatlichen Festpreis in Höhe von

200,00 Euro zzgl. MwSt.

an. Lediglich für die erstmalige Bestandsaufnahme entstehen Ihnen einmalige Kosten in Höhe von 1.200,00 Euro zzgl. MwSt.

Mit dem Festpreis haben Sie die jederzeitige Kontrolle über Ihre Kosten.

Bei Fragen entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, sämtliche Beratungsstunden sind inklusive.

Ihre Vorteile

Aufgrund meiner Spezialisierung als Datenschutzbeauftragter für Steuerberater haben Sie folgende Vorteile:

Ein Ansprechpartner

Bei allen Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Robert Harzewski persönlich als Ansprechpartner zur Seite.

Datenschutzhandbuch

Sie erhalten einen Online-Zugang zum praktischen Nachschlagewerk zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Kein besonderer Kündigungsschutz

Im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragten besteht für Arbeitnehmer kein besonderer Kündigungsschutz.

Festpreis

Mit dem transparenten, monatlichen Festpreis von 200,00 Euro können Sie Ihre Kosten sicher im Voraus kalkulieren.

Haftung

Übernahme der Haftung im Fall einer Pflichtverletzung und keine größere Beeinträchtigung Ihres Tagesgeschäfts

Newsletter

Regelmäßige Newsletter zu den aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht sowie den relevanten Entscheidungen der Gerichte.

Spezialisierung

Durch die Spezialisierung auf Steuerberater profitieren Sie von branchenspezifischen Vorlagen, Mustern und Anleitungen.

Keine Fortbildungen

Keine kostspieligen und zeitaufwendigen Fortbildungen von eigenen Mitarbeitern notwendig.

Statusübersicht

Stets aktuelle Übersicht zum eigenen Fortschritt der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderung

Wie ich arbeite

Datenschutz bedeutet oft Überforderung, Verwirrung und eine Flut an ungeeigneten Vorlagen und sperrigen Informationen. Meine Beratung schafft Vertrauen in die eigenen Prozesse und garantiert ein rechtssicheres Auftreten gegenüber den eigenen Mandanten und sonstigen Betroffenen.

Zu meinem Berufsverständnis gehören Fachkunde, Praxisnähe, Kostentransparenz und Effizienz. Hauptaugenmerk meiner Arbeit ist jedoch die individuelle, persönliche und direkte Beratung.

Als Rechtsanwalt für Datenschutzrecht lege ich zudem besonderen Wert auf eine klare und verständliche Sprache. Vor allem macht mir die Arbeit als Datenschutzbeauftragter richtig Spaß. Meine Begeisterung bringe ich gern in meine tägliche Beratungspraxis und eine erfolgreiche, ergebnisorientierte Zusammenarbeit ein.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter ist zwingend zu bestellen, wenn in der Steuerkanzlei der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

 
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten umfassen im Wesentlichen zwei Punkte:

1. Unterrichtung und Beratung zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen einerseits und

2. die Kontrolle darüber, ob diese eingehalten werden.

Nach Art. 39 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehört zudem die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Als externer Datenschutzbeauftragter stehe ich Ihnen in Dresden, aber auch in Bautzen, Chemnitz, Leipzig, Görlitz, Freiberg, Meißen, Pirna, Riesa, Hoyerswerda, Radeberg, Radebeul, Grimma, Zwickau, Plauen und Freital gern zur Verfügung.

Rufen Sie mich bei Fragen zu meinen Leistungen einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich, Sie und Ihr Unternehmen schon bald kennenzulernen.

Telefon: 0351 418866840
E-Mail: datenschutz@rechtsanwalt-harzewski.de
Web: https://datenschutzbeauftragter-vor-ort.de

 

Ihre Anfrage

Bei Interesse können Sie gern auch das folgende Kontaktformular für Ihre Anfrage verwenden.

    Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Datenschutz.